Beerdigungsregelung
Feuer oder Erde? Sie wissen bestimmt, wie Sie nach Ihrem Tod bestattet werden möchten. Damit Ihre Wünsche im Todesfall tatsächlich berücksichtigt werden, sollten Sie diese bereits in Ihrem letzten Willen deutlich formulieren. Das Testament ist für Ihre Erben eine wichtige Anweisung. Denn normalerweise entscheiden sonst die Hinterbliebenen, die die gesetzliche Verpflichtung zur Bestattung haben, über Ihre Beerdigung. Doch was ist, wenn Sie Ihre Familie nicht als Erben einsetzen? Wer kümmert sich dann? Und was passiert, wenn das Testament zum Zeitpunkt Ihrer Beisetzung noch nicht eröffnet wurde? Die Lösung hierfür ist eine sogenannte Bestattungsverfügung, in der alle Details der Beerdigung durch Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei geregelt werden und eine Beerdigung nach Ihren Vorstellungen gewährleistet.
Sorgen Sie rechtzeitig vor, damit Ihr letzter Wille auch Ihr Wille ist!
Berechnung des Pflichtteils
Wissen Sie, wer bei Ihnen den Pflichtteil bekommt? Pflichtteilsberechtigt sind nämlich Personen, die per Gesetz als Erben vorgesehen sind – unabhängig davon, ob ein Testament vorliegt oder nicht. Das sind die engsten Angehörigen, also Kinder, Eltern, Ehepartner. Oft sind diese jedoch nicht deckend mit den Erben, was zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten führt. Sorgen Sie schon im Vorfeld dafür, dass diese Erbstreitigkeiten um den Pflichtteil erst gar nicht entstehen können. Unsere Kanzlei für Erbrecht in Frankfurt berät Sie beispielsweise gerne zu den Alternativen einer Schenkung zu Lebzeiten und deren Auswirkung auf den Pflichtteil.
Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine Sonderform eines gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich beide Eheleute oder Lebenspartner gegenseitig als alleinige Erben einsetzen. Stirbt einer der Partner, wird der gesamte Nachlass an den Überlebenden übertragen. Das kann als beschränktes Vorerbe oder als unbeschränktes Vollerbe geregelt werden. Normalerweise gilt der Erbe als Vorerbe – soweit Sie nichts weiter bestimmt haben. Er kann den Nachlass nur nutzen, aber nicht über ihn verfügen. Ist er hingegen Vollerbe, dann kann man frei über den Nachlass bestimmen. Erst nach dem Tod des zweiten Partners kommen die sogenannten Schlusserben zum Zug. Das sind meistens die Kinder oder aber auch andere Erben. Sie haben Fragen dazu? Dann beantworten diese gerne unsere Rechtsanwälte für Erbrecht unserer Kanzlei in Frankfurt.
Erbauseinandersetzung
Die Aufteilung des Vermögens innerhalb einer Erbengemeinschaft nennt man Erbauseinandersetzung. Eine bestehende Erbengemeinschaft muss in der Regel die Erbauseinandersetzung durchführen. Sie erfolgt im zweiten Schritt, wenn alle Nachlassverbindlichkeiten beglichen wurden. Erst dann wird das Vermögen unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Probleme lassen sich von Ihnen im Vorfeld ausschließen, wenn die Erbfolge durch einen Erbvertrag oder Testament geklärt ist. Im Falle einer fehlenden Einigung der Erben besteht die Möglichkeit, ein Nachlassgericht anzurufen.
Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft? Uns ist besonders daran gelegen, Ihnen im Vorfeld die Chancen und Risiken einer Auseinandersetzung aufzuzeigen, damit unser Anwalt für Erbrecht hiernach das gemeinsame Vorgehen abstimmen und ausrichten kann. Nutzen Sie unsere fachkundige Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Frankfurt.
Ermittlung der Erben
Nach dem Tod eines Erblassers beginnt die sogenannte Erbenermittlung, die Suche nach seinen Verwandten. Das wird oft dann in die Wege geleitet, wenn die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge in Betracht kommenden Erben nicht auffindbar sind. Ein Erbenermittler ist besonders dann wichtig, um Angehörige ausfindig zu machen, wenn es um eine Erbengemeinschaft geht: Denn sie ist nur als Gesamthandsgemeinschaft geschlossen handlungsfähig und kann die Rechte oder Pflichten eines Erblassers nur gemeinschaftlich erfüllen. Wir helfen Ihnen auch in diesem Fall umfassend und kompetent mit unseren Rechtsanwälten für Erbrecht weiter!
Nachlasspflege- & Verwaltung
Wir der Nachlass anstatt eines Erben durch einen Dritten verwaltet, dann nennt man das Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft. Sinnvoll ist ein Nachlassverwalter dann, wenn er sich um die Verwaltung einer verschuldeten oder undurchsichtigen Erbschaft kümmert. Hierbei ist für die Erben von besonderer Bedeutung, dass die Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten nur auf den Nachlass beschränkt ist.
Aber auch für Personen, die nicht in der Lage sind, sich um wichtige Angelegenheiten selbst zu kümmern, wird ein gesetzlicher Vertreter zur Nachlasspflege bestellt, der dabei die Interessen des Betroffenen vertritt. Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Frankfurt informiert Sie immer gerne.
Stiftung
Sie möchten eine Stiftung gründen? Das ist immer dann sinnvoll, wenn steuerliche Gründe bei der Erbschaft einer hohen Vermögensmasse eine Rolle spielen. Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Der Vermächtnisnehmer hat von den gesetzlichen Erben einen schuldrechtlichen Anspruch gem. § 2174 BGB. Das bedeutet, dass der Vermächtnisnehmer vom gesetzlichen Erben seinen Anspruch geltend machen muss, um den vermachten Gegenstand oder die Geldsumme zu bekommen. Hierbei hat der Erbe kein Verweigerungsrecht und muss den Anspruch des Vermächtnisnehmers herausgeben.
Nutzen Sie unsere Rechtstipps zum Erbrecht und das Leistungsangebot unserer Anwaltskanzlei in Frankfurt, um sich umfassend beraten zu lassen – denn Stiftungsrecht ist nicht gleich Stiftungsrecht und durch die einzelnen Länder unterschiedlich geregelt!
Testamentsgestaltung und Behindertentestament
Wissen Sie, wie man ein optimales Testament im Erbrecht formuliert, um Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden? Gerade wenn ein Nachkomme behindert ist, muss man hier besondere Vorsicht walten lassen. Sobald Menschen mit Behinderungen Sozialleistungen wie Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld erhalten, haben der Sozialhilfeträger oder der Landschaftsverband fast uneingeschränkten Zugriff auf das Vermögen und somit auf das dem Behinderten zustehende Erbe. Nur ein speziell formuliertes Behindertentestament stellt sicher, dass Erben mit einer Behinderung das ihnen zustehende Erbe tatsächlich erhalten.
Testamentsvollstreckung / Durchsetzung letzter Wille
Wer ein Testament verfasst, geht normalerweise davon aus, dass sein letzter Wille auch wirklich erfüllt wird. Das Vermögen soll geschützt werden, der Nachlass gerecht verteilt, die Erben finanziell abgesichert und der Frieden in der Familie bewahrt werden. Die Realität zeigt jedoch, dass die Aufteilung der Erbschaft häufig nicht den ursprünglichen Wünschen des Erblassers entsprechend durchgeführt wird und es zu erheblichen Konflikten kommt. Nach aktuellen Studien erwartet nur einer von zehn Erblassern, dass es Streit um das Erbe geben wird – in der Realität liegt die Quote mehr als doppelt so hoch. Eine testamentarisch vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung bietet die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten eine reibungslose und konfliktfreie Nachlassabwicklung sicherzustellen. So werden streitige Erbauseinandersetzungen vermieden und der Nachlass vor Kosten durch Rechtsstreitigkeiten verschont.
Die Voraussetzung dafür ist, dass eine erfahrene Person zum Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Unsere Rechtsanwälte in Frankfurt verfügen über eine jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung. Besprechen Sie dieses Thema gerne mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei.
Unternehmensnachfolge im Erbfall
Wird ein Unternehmen an die nächste Generation übergeben, sind steuerliche Aspekte oft von wichtiger Bedeutung. Dabei steht immer an erster Stelle die Liquiditätssicherung, um Miterben, die von Unternehmensübertragung ausgeschlossen sind, abzufinden. Da dieses Themenfeld sehr komplex ist, sollten Sie sich schon frühzeitig an einen unserer Anwälte in Frankfurt wenden, die auf Unternehmensnachfolge spezialisiert sind. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen und – soweit erforderlich mit qualifizierter Steuerberater – eine Gesamtstrategie der Risikovorsorge und eines geordneten Vermögensübergangs.
Vermächtnis
Wird ein Nichterbe in einem Testament begünstigt, dann spricht man von einem Vermächtnis. Ein Vermächtnisnehmer kann beispielsweise ein Freund, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein. Soll nur ein Teil des Vermögens zugunsten eines guten Zwecks bestimmt werden, ist ein Vermächtnis der beste Weg – es ist frei von Verpflichtungen. Im Gegensatz zum Erben muss ein Vermächtnisnehmer beispielsweise nicht für die Schulden des Erblassers aufkommen. Allerdings muss die bedachte Person ihren Vermächtniserfüllungsanspruch geltend machen, da der Vermögensgegenstand ihm nicht automatisch zufällt. Hierbei hat jedoch der Erbe kein Verweigerungsrecht und muss den Anspruch des Vermächtnisnehmers herausgeben. Wir helfen Ihnen Ihr Testament so zu gestalten, dass Auslegungsprobleme hinsichtlich von Vermächtnissen von vorneherein vermieden werden. Aufgrund der großen Erfahrung in der Nachlassabwicklung, bieten die Rechtsanwälte für Erbrecht unserer Kanzlei in Frankfurt eine herausragende Expertise.
Vollmachten und Patientenverfügungen
Jeder kann durch eine Krankheit, einen Unfall oder Alter in die Lage versetzt werden, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln zu können. Entgegen vieler Annahmen sind nicht der Ehepartner, die Angehörigen oder nahe Freunde des Betroffenen als dessen Vertreter handlungs- oder entscheidungsbefugt. Sollte keine entsprechende Regelung getroffen worden sein, wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Die Folge: Eine völlig fremde Person handelt und entscheidet für den Betroffenen als Betreuer. Sorgen Sie jetzt schon vor mit der kompetenten Unterstützung eines Anwalts für Erbrecht oder Familienrecht in Frankfurt. Erstellen Sie rechtzeitig für jedes Familienmitglied eine Patientenvollmacht und Vorsorgevollmacht.
Vor- und Nacherbschaft
Wer durch ein Testament zum Erben eingesetzt ist, kann frei über sein Erbe verfügen. Es kommt jedoch vor, dass der Erblasser Interesse daran hat, seinen Nachlass nach dem Todesfall als Einheit zu erhalten. Hier kann er beispielsweise sein Vermögen einer Person zusprechen, welche er in seiner letztwilligen Verfügung als Nacherben benennt. Als Vorerbe hingegen darf man den Nachlass lediglich auf eine bestimmte Zeit nutzen, bevor das Vermögen an den Nacherben übergeht. Da der Verstorbene dabei zwei Mal beerbt wird, wird der Nachlass auch mehrfach versteuert. Sie wollen mehr erfahren? Für Fragen und weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt zu den Rechtsanwälten unserer Kanzlei in Frankfurt auf.
Vorweggenommene Erbfolge
Mit einer Vor- und Nacherbschaft können Sie zunächst eine Person zum Erben einsetzen und mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses diese Stellung daraufhin auf eine andere Person übertragen. Das findet vor allem bei minderjährigen Kindern oder auch Ehepartnern Anwendung. Das Ziel: Der Nacherbe wird so erst einmal geschützt, indem der Vorerbe nur mit Einschränkungen über das Vermögen verfügen kann. Meist soll mit diesem Arrangement Erbschaftssteuern gespart oder auch Erben versorgt werden. Weitere Gründe können aber auch eine Pflichtteilsminderung oder die Erhaltung des Familienvermögens sein.
Um Ihr Vermögen steuergünstig bereits zu Lebzeiten zu übertragen, ist eine Schenkung unter Lebenden sehr beliebt. Aber auch hier gibt es einige „Stolperfallen“ zu beachten, damit nicht letztendlich Sie nachher ohne Vermögen dastehen. Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt auch in diesen Fragen.
Wohnungsauflösung
Ein Angehöriger stirbt und plötzlich haben Sie die Wohnung des Verstorbenen übernommen. Denn nach dem Tod treten die Erben juristisch an die Stelle des Verstorbenen und erben damit sowohl seine Pflichten als auch seine Rechte. So geht normalerweise auch das Mietverhältnis an Sie über. Nun ist es Ihre vorrangige Pflicht, möglichst schnell mit der Auflösung der Mietsache zu beginnen. In der Regel steht der Hausrat erst einmal dem überlebenden Ehepartner zu. Sollte dies nicht der Fall sein, so werden bei der Wohnungsauflösung die dort stehenden Vermögenswerte festgestellt und gegebenenfalls verkauft. Der Erlös daraus geht in die Erbmasse über und wird anschließend aufgeteilt.
Unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt hilft Ihnen gerne auch zu anderen juristischen Fachgebieten weiter. Rufen Sie uns an, wenn wir Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen in den Bereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und vielen weiteren Rechtsgebieten helfen können.