Suchen Sie einen kompetenten Anwalt für Erbrecht in Frankfurt?

Ein geliebter Mensch ist gestorben. Die ersten Gedanken sind emotional und wenig rational – erbrechtliche Fakten treten in den Hintergrund. Aber gerade jetzt ist es wichtig, einen kompetenten Partner, einen Rechtsanwalt für Erbrecht, zu konsultieren. Denn sehr schnell werden wichtige Fragen zum Erbe, Erbvertrag,Testament oder Vermächtnis aufkommen. Wir lassen Sie in dieser Situation nicht allein! Kontaktieren Sie uns direkt und lassen Sie sich von unserem Rechtsanwalt für Erbrecht in Frankfurt beraten, damit von vornherein alle Fakten korrekt betrachtet werden.

Aber nicht nur bei einem aktuellen Todesfall ist juristische Hilfe durch einen fachkundigen Anwalt für Erbrecht in der Regel wichtig! Wir sind die Generation der Erblasser und Erben und es sollte selbstverständlich sein, sich schon früh mit der Thematik des „Vererbens“ auseinander zu setzen. Der erste Schritt von unserer Seite als Rechtsanwälte für Erbrecht ist eine umfassende Analyse der Ist-Situation: Wie sehen die Vermögensverhältnisse aus, wie sind die familiären Verpflichtungen, aktuelle Partnerschaften und natürlich Ihre eigenen Wünsche oder aber auch Sorgen? Ist Ihr Ziel, Ihr Vermögen vor steuerlichen Zugriffen zu bewahren? Möchten Sie eine Vereinbarung unter Lebenden treffen? Auf dieser Basis können wir mit unserer langjährigen Erfahrung unserer Kanzlei für Erbrecht in Frankfurt Ihre Bedürfnisse perfekt umsetzen und gleich zu Anfang eine realistische und kundige Bewertung und Abwägung der testamentarischen Verfügung geben.

Vertrauen Sie unserer Expertise als Frankfurter Anwälte für Erbrecht! Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten wurde das Erbrecht in den letzten Jahren durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen ergänzt und es entwickelt sich permanent weiter. Das gibt Ihrem Anwalt aus unserer Kanzlei die Möglichkeit, an vielen Stellschrauben zu Ihrem persönlichen Vorteil zu drehen.

Schwerpunkte
Ihre Ansprechpartnerin für Erbrecht

Rechtsanwalt Erbrecht Frankfurt

Aus unserer Erfahrung als Rechtsanwälte für Erbrecht wissen wir: Die Wenigsten möchten sich bereits zu Lebzeiten Gedanken zu ihrem Testament, Erbvertrag oder Nachlass machen. Zu unangenehm ist das Thema, zu wenig greifbar der eigene Tod.

Aber jetzt ist der Zeitpunkt, zu dem sie klare Entscheidungen treffen können und sich zu wichtigen Themen Gedanken machen sollten: Wer ist eigentlich mein gesetzliche Erbe? Wer hat Pflichtteilsansprüche? Entspricht diese gesetzliche Erbfolge meinen eigenen Wünschen und Bedürfnissen? Gibt es andere Ideen zu meiner Vermögensnachfolge? Und wie kann ich dafür sorgen, dass mein letzter Wille zu keinen Streitigkeiten unter den Erben führt? Benötige ich vielleicht dafür einen Testamentsvollstrecker?

Sie sehen: Es tauchen viele Fragen zu diesem Themenkomplex auf, die Sie alleine meistens nicht beantworten können. Denn oft wird unterschätzt, dass erbrechtliche Vorschriften sehr komplex und nicht mit einer Pauschallösung abgehandelt werden können.

Das bedeutet für Sie: Setzen Sie sich jetzt mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht zusammen und erarbeiten Sie gemeinsam eine für Sie optimale Lösung!

Egal, ob Testament oder Erbvertrag – unsere Rechtsanwälte in Frankfurt helfen Ihnen gerne in Sachen Erbrecht weiter!
Das Testament ist übrigens die am häufigsten genutzte Gestaltung der letztwilligen Verfügung. Darin setzt der Erblasser – also Sie – seine Erben ein und legt fest, nach welcher Quote sie bedacht werden. Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse, Teilungsanordnungen sowie Vor- und Nacherbschaft sind weitere Formen, mit denen Sie Ihr Erbe verteilen können.

In Frankfurt einen Rechtsanwalt für Erbrecht finden

Nicht nur der eigene letzte Wille sollte Sie in unserer Frankfurter Kanzlei für Erbrecht führen. Auch, wenn Sie als Erbe bedacht wurden, kann anwaltliche Unterstützung sehr hilfreich sein. Wir helfen Ihnen gerne beim Thema Erbschein oder wenn Sie in einer Erbengemeinschaft mit bedacht wurden. Sie möchten das Erbe ausschlagen? Der Verstorbene hat Ihnen Schulden hinterlassen ? Dann unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt, die Haftung zu begrenzen.

Sprechen Sie unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt an, um sich in den einzelnen Bereichen beraten zu lassen:

Beerdigungsregelung

Feuer oder Erde? Sie wissen bestimmt, wie Sie nach Ihrem Tod bestattet werden möchten. Damit Ihre Wünsche im Todesfall tatsächlich berücksichtigt werden, sollten Sie diese bereits in Ihrem letzten Willen deutlich formulieren. Das Testament ist  für Ihre Erben eine wichtige Anweisung. Denn normalerweise entscheiden sonst die Hinterbliebenen, die die gesetzliche Verpflichtung zur Bestattung haben, über Ihre Beerdigung. Doch was ist, wenn Sie Ihre Familie nicht als Erben einsetzen? Wer kümmert sich dann? Und was passiert, wenn das Testament zum Zeitpunkt Ihrer Beisetzung noch nicht eröffnet wurde? Die Lösung hierfür ist eine sogenannte Bestattungsverfügung, in der alle Details der Beerdigung durch Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei geregelt werden und eine Beerdigung nach Ihren Vorstellungen gewährleistet.

Sorgen Sie rechtzeitig vor, damit Ihr letzter Wille auch Ihr Wille ist!

Berechnung des Pflichtteils

Wissen Sie, wer bei Ihnen den Pflichtteil bekommt? Pflichtteilsberechtigt sind nämlich  Personen, die per Gesetz als Erben vorgesehen sind – unabhängig davon, ob ein Testament vorliegt oder nicht. Das sind die engsten Angehörigen, also Kinder, Eltern, Ehepartner. Oft sind diese jedoch nicht deckend mit den Erben, was zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten führt. Sorgen Sie schon im Vorfeld dafür, dass diese Erbstreitigkeiten um den Pflichtteil erst gar nicht entstehen können. Unsere Kanzlei für Erbrecht in Frankfurt berät Sie beispielsweise gerne zu den Alternativen einer Schenkung zu Lebzeiten und deren Auswirkung auf den Pflichtteil.

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine Sonderform eines gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich beide Eheleute oder Lebenspartner gegenseitig als alleinige Erben einsetzen. Stirbt einer der Partner, wird der gesamte Nachlass an den Überlebenden übertragen. Das kann als beschränktes Vorerbe oder als unbeschränktes Vollerbe geregelt werden. Normalerweise gilt der Erbe als Vorerbe – soweit Sie nichts weiter bestimmt haben. Er kann den Nachlass nur nutzen, aber nicht über ihn verfügen. Ist er hingegen Vollerbe, dann kann man frei über den Nachlass bestimmen. Erst nach dem Tod des zweiten Partners kommen die sogenannten Schlusserben zum Zug. Das sind meistens die Kinder oder aber auch andere Erben. Sie haben Fragen dazu? Dann beantworten diese gerne unsere Rechtsanwälte für Erbrecht unserer Kanzlei in Frankfurt.

Erbauseinandersetzung

Die Aufteilung des Vermögens innerhalb einer Erbengemeinschaft nennt man Erbauseinandersetzung. Eine bestehende Erbengemeinschaft muss in der Regel die Erbauseinandersetzung durchführen. Sie erfolgt im zweiten Schritt, wenn alle Nachlassverbindlichkeiten beglichen wurden. Erst dann wird das Vermögen unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Probleme lassen sich von Ihnen im Vorfeld ausschließen, wenn die Erbfolge durch einen Erbvertrag oder Testament geklärt ist. Im Falle einer fehlenden Einigung der Erben besteht die Möglichkeit, ein Nachlassgericht anzurufen.

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft? Uns ist besonders daran gelegen, Ihnen im Vorfeld die Chancen und Risiken einer Auseinandersetzung aufzuzeigen, damit unser Anwalt für Erbrecht hiernach das gemeinsame Vorgehen abstimmen und ausrichten kann. Nutzen Sie unsere fachkundige Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Frankfurt.

Ermittlung der Erben

Nach dem Tod eines Erblassers beginnt die sogenannte Erbenermittlung, die Suche nach seinen Verwandten. Das wird oft dann in die Wege geleitet, wenn die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge in Betracht kommenden Erben nicht auffindbar sind. Ein Erbenermittler ist besonders dann wichtig, um Angehörige ausfindig zu machen, wenn es um eine Erbengemeinschaft geht: Denn sie ist nur als Gesamthandsgemeinschaft geschlossen handlungsfähig und kann die Rechte oder Pflichten eines Erblassers nur gemeinschaftlich erfüllen. Wir helfen Ihnen auch in diesem Fall umfassend und kompetent mit unseren Rechtsanwälten für Erbrecht weiter!

Nachlasspflege- & Verwaltung

Wir der Nachlass anstatt eines Erben durch einen Dritten verwaltet, dann nennt man das Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft. Sinnvoll ist ein Nachlassverwalter dann, wenn er  sich um die Verwaltung einer verschuldeten oder undurchsichtigen Erbschaft kümmert. Hierbei ist für die Erben von besonderer Bedeutung, dass die Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten nur auf den Nachlass beschränkt ist.

Aber auch für Personen, die nicht in der Lage sind, sich um wichtige Angelegenheiten selbst zu kümmern, wird ein gesetzlicher Vertreter zur Nachlasspflege bestellt, der dabei die Interessen des Betroffenen vertritt. Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Frankfurt informiert Sie immer gerne.

Stiftung

Sie möchten eine Stiftung gründen? Das ist immer dann sinnvoll, wenn steuerliche Gründe bei der Erbschaft einer hohen Vermögensmasse eine Rolle spielen. Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Der Vermächtnisnehmer hat von den gesetzlichen Erben einen schuldrechtlichen Anspruch gem. § 2174 BGB. Das bedeutet, dass der Vermächtnisnehmer vom gesetzlichen Erben seinen Anspruch geltend machen muss, um den vermachten Gegenstand oder die Geldsumme zu bekommen. Hierbei hat der Erbe kein Verweigerungsrecht und muss den Anspruch des Vermächtnisnehmers herausgeben.

Nutzen Sie unsere Rechtstipps zum Erbrecht und das Leistungsangebot unserer Anwaltskanzlei in Frankfurt, um sich umfassend beraten zu lassen – denn Stiftungsrecht ist nicht gleich Stiftungsrecht und durch die einzelnen Länder unterschiedlich geregelt!

Testamentsgestaltung und Behindertentestament

Wissen Sie, wie man ein optimales Testament im Erbrecht formuliert, um Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden? Gerade wenn ein Nachkomme behindert ist, muss man hier besondere Vorsicht walten lassen. Sobald Menschen mit Behinderungen Sozialleistungen wie Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld erhalten, haben der Sozialhilfeträger oder der Landschaftsverband fast uneingeschränkten Zugriff auf das Vermögen und somit auf das dem Behinderten zustehende Erbe. Nur ein speziell formuliertes Behindertentestament stellt sicher, dass Erben mit einer Behinderung das ihnen zustehende Erbe tatsächlich erhalten.

Testamentsvollstreckung / Durchsetzung letzter Wille

Wer ein Testament verfasst, geht normalerweise davon aus, dass sein letzter Wille auch wirklich erfüllt wird. Das Vermögen soll geschützt werden, der Nachlass gerecht verteilt, die Erben finanziell abgesichert und der Frieden in der Familie bewahrt werden. Die Realität zeigt jedoch, dass die Aufteilung der Erbschaft häufig nicht den ursprünglichen Wünschen des Erblassers entsprechend durchgeführt wird und es zu erheblichen Konflikten kommt. Nach aktuellen Studien erwartet nur einer von zehn Erblassern, dass es Streit um das Erbe geben wird – in der Realität liegt die Quote mehr als doppelt so hoch. Eine testamentarisch vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung bietet die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten eine reibungslose und konfliktfreie Nachlassabwicklung sicherzustellen. So werden streitige Erbauseinandersetzungen vermieden und der Nachlass vor Kosten durch Rechtsstreitigkeiten verschont.

Die Voraussetzung dafür ist, dass eine erfahrene Person zum Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Unsere Rechtsanwälte in Frankfurt verfügen über eine jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung. Besprechen Sie dieses Thema gerne mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei.

Unternehmensnachfolge im Erbfall

Wird ein Unternehmen an die nächste Generation übergeben, sind steuerliche Aspekte oft von wichtiger Bedeutung. Dabei steht immer an erster Stelle die Liquiditätssicherung, um Miterben, die von Unternehmensübertragung ausgeschlossen sind, abzufinden. Da dieses Themenfeld sehr komplex ist, sollten Sie sich schon frühzeitig an einen unserer Anwälte in Frankfurt wenden, die auf Unternehmensnachfolge spezialisiert sind. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen und – soweit erforderlich  mit qualifizierter Steuerberater – eine Gesamtstrategie der Risikovorsorge und eines geordneten Vermögensübergangs.

Vermächtnis

Wird ein Nichterbe in einem Testament begünstigt, dann spricht man von einem Vermächtnis. Ein Vermächtnisnehmer kann beispielsweise ein Freund, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein. Soll nur ein Teil des Vermögens zugunsten eines guten Zwecks bestimmt werden, ist ein Vermächtnis der beste Weg – es ist frei von Verpflichtungen. Im Gegensatz zum Erben muss ein Vermächtnisnehmer beispielsweise nicht für die Schulden des Erblassers aufkommen. Allerdings muss die bedachte Person ihren Vermächtniserfüllungsanspruch geltend machen, da der Vermögensgegenstand ihm nicht automatisch zufällt. Hierbei hat jedoch der Erbe kein Verweigerungsrecht und muss den Anspruch des Vermächtnisnehmers herausgeben. Wir helfen Ihnen Ihr Testament so zu gestalten, dass Auslegungsprobleme hinsichtlich von Vermächtnissen von vorneherein vermieden werden. Aufgrund der großen Erfahrung in der Nachlassabwicklung, bieten die Rechtsanwälte für Erbrecht unserer Kanzlei in Frankfurt eine herausragende Expertise.

Vollmachten und Patientenverfügungen

Jeder kann durch eine Krankheit, einen Unfall oder Alter in die Lage versetzt werden, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln zu können. Entgegen vieler Annahmen sind nicht der Ehepartner, die Angehörigen oder nahe Freunde des Betroffenen als dessen Vertreter handlungs- oder entscheidungsbefugt. Sollte keine entsprechende Regelung getroffen worden sein, wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Die Folge: Eine völlig fremde Person handelt und entscheidet für den Betroffenen als Betreuer. Sorgen Sie jetzt schon vor mit der kompetenten Unterstützung eines Anwalts für Erbrecht oder Familienrecht in Frankfurt. Erstellen Sie rechtzeitig für jedes Familienmitglied eine Patientenvollmacht und Vorsorgevollmacht.

Vor- und Nacherbschaft

Wer durch ein Testament zum Erben eingesetzt ist, kann frei über sein Erbe verfügen. Es kommt jedoch vor, dass der Erblasser Interesse daran hat, seinen Nachlass nach dem Todesfall als Einheit zu erhalten. Hier kann er beispielsweise sein Vermögen einer Person zusprechen, welche er in seiner letztwilligen Verfügung als Nacherben benennt. Als Vorerbe hingegen darf man den Nachlass lediglich auf eine bestimmte Zeit nutzen, bevor das Vermögen an den Nacherben übergeht. Da der Verstorbene dabei zwei Mal beerbt wird, wird der Nachlass auch mehrfach versteuert. Sie wollen mehr erfahren? Für Fragen und weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt zu den Rechtsanwälten unserer Kanzlei in Frankfurt auf.

Vorweggenommene Erbfolge

Mit einer Vor- und Nacherbschaft können Sie zunächst eine Person zum Erben einsetzen und mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses diese Stellung daraufhin auf eine andere Person übertragen. Das findet vor allem bei minderjährigen Kindern oder auch Ehepartnern Anwendung. Das Ziel: Der Nacherbe wird so erst einmal geschützt, indem der Vorerbe nur mit Einschränkungen über das Vermögen verfügen kann. Meist soll mit diesem Arrangement Erbschaftssteuern gespart oder auch Erben versorgt werden. Weitere Gründe können aber auch eine Pflichtteilsminderung oder die Erhaltung des Familienvermögens sein.

Um Ihr Vermögen steuergünstig bereits zu Lebzeiten zu übertragen, ist eine Schenkung unter Lebenden sehr beliebt. Aber auch hier gibt es einige „Stolperfallen“ zu beachten, damit nicht letztendlich Sie nachher ohne Vermögen dastehen. Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt auch in diesen Fragen.

Wohnungsauflösung

Ein Angehöriger stirbt und plötzlich haben Sie die Wohnung des Verstorbenen übernommen. Denn nach dem Tod treten die Erben juristisch an die Stelle des Verstorbenen und erben damit sowohl seine Pflichten als auch seine Rechte. So geht normalerweise auch das Mietverhältnis an Sie über. Nun ist es Ihre vorrangige Pflicht, möglichst schnell mit der Auflösung der Mietsache zu beginnen. In der Regel steht der Hausrat erst einmal dem überlebenden Ehepartner zu. Sollte dies nicht der Fall sein, so werden bei der Wohnungsauflösung die dort stehenden Vermögenswerte festgestellt und gegebenenfalls verkauft. Der Erlös daraus geht in die Erbmasse über und wird anschließend aufgeteilt.

Unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt hilft Ihnen gerne auch zu anderen juristischen Fachgebieten weiter. Rufen Sie uns an, wenn wir Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen in den Bereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und vielen weiteren Rechtsgebieten helfen können.

Häufige Fragen

Wie wird der Pflichtteil im Erbrecht berechnet?

Die Höhe des Pflichtteils ist von der Höhe des Erbes und der gesetzlichen Erbquote abhängig. Daher sollte man sich als Erstes einen Überblick über die Nachlasshöhe verschaffen – nur so hat man eine Basis für die Berechnung. Ist bekannt, wie hoch der gesetzliche Erbanteil ist, folgt die Pflichtteil-Berechnung: die Pflichtteil-Höhe beziffert sich auf genau 50 % des gesetzlichen Erbteils.

Wie funktioniert eine Erbauseinandersetzung?

Gibt es zwei oder mehr Erben, dann bilden sie eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft – jeder Gegenstand im Nachlass gehört allen zusammen.
Damit nun jeder seinen Anteil bekommen kann, müssen die Erben den Nachlass aufteilen – durch die sogenannte Erbauseinandersetzung. Erst wenn sich alle Erben einigen, können sie den Nachlass aufteilen. Aber bedenken Sie: Es kommt sehr häufig zu Streit, wer was vom Nachlass bekommt.

Was ist beim Formulieren des Testaments zu beachten?

Wer seinen letzten Willen formulieren möchte, benötigt nicht mehr als Papier und einen Stift. Das Aufsetzen eines Testaments erfolgt entweder eigenhändig durch ein handschriftliches Testament oder durch eine notarielle Beurkundung. Vergessen Sie nicht, wenn Sie das Testament handschriftlich schreiben, dieses auch zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Und: Es gibt es jede Menge Dinge zu beachten, wenn man ein Testament aufsetzen möchte.

Wie kann die Unternehmensnachfolge im Erbfall geregelt werden?

Eine Regelung der Unternehmensnachfolge erfolgt durch ein sogenanntes Unternehmertestament. In diesem werden nicht nur familien-, erb- und steuerrechtliche Regelungen getroffen, sondern es gilt auch, das Handels- und Gesellschaftsrecht zu beachten. Die Ausarbeitung ist immer eine komplexe Angelegenheit, da viele Aspekte für die Gestaltung des Testaments aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen stammen. Dabei muss ein Gleichgewicht zwischen der Erhaltung des Unternehmens und den finanziellen Ansprüchen (z.B. Pflichtteilsansprüche, Abfindung weichender Erben), die das Unternehmen belasten, gefunden werden.

Was bedeutet Vermächtnis rechtlich?

Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung eines Vermögensvorteils, ohne den Begünstigten zum Erben zu machen. Er hat als sogenannter Vermächtnisnehmer lediglich eine schuldrechtliche Forderung gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass ein Vermächtnisnehmer nicht zum Kreis der Erben gehört und somit auch nicht deren Rechte und Pflichten teilt. Ein Vermächtnis ist in der Regel eine einzelne Zuwendung, die aus dem gesamten Nachlass herausgenommen und einer bestimmten Person zugesprochen wird. Dabei kann dies ein Gegenstand, Bargeld, eine Immobilie oder aber auch ein auf Dauer angelegtes Nutzungsrecht einer Immobilie sein.

Was regelt die Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung nimmt man seinen Angehörigen den Druck, eine Entscheidung zu treffen, wenn man gesundheitlich selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. So kann man beispielsweise in einer Patientenverfügung festlegen, welche ärztlichen und medizinischen Maßnahmen man befürwortet oder ablehnt. In einer Notsituation wacht der Bevollmächtige darüber, dass der Patientenwille umgesetzt wird. Denn was die meisten nicht wissen: Ein Ehegatte ist nicht automatisch bevollmächtigt.

Wie funktioniert die vorweggenommene Erbfolge?

Eine vorweggenommene Erbfolge ist eine Vermögensübertragung durch einen zukünftigen Erblasser an Angehörige oder zukünftige Erben zu Lebzeiten. Eltern können so ihren Kindern vor ihrem Tod einen Teil ihres Vermögens übertragen, der ihnen im Erbfall ohnehin zusteht. Ein häufiger Grund dafür ist das Sparen von Erbschaftsteuer.