Abfindungsvergleich bei Personenschäden
Sie sind Opfer einer medizinischen Fehlbehandlung geworden und haben körperliche oder psychische Schäden erlitten? Sehr häufig bietet Ihnen die Versicherung des Unfallverantwortlichen einen Abfindungsvergleich an, um Ihre erlittenen Schäden abzumildern.
Das Versprechen eines Abfindungsvergleichs klingt oft sehr verlockend: Die Versicherung der Gegenseite zahlt Ihnen eine Pauschalsumme, wenn Sie dafür von weiteren Forderungen absehen. Keine langwierigen juristischen Auseinandersetzungen und schnelle Resultate klingen fast zu gut, um wahr zu sein. Manchmal ist es das auch. Zwar können Abfindungsvergleiche in einigen Fällen eine sinnvolle Option darstellen, doch sollten Sie vor der Unterzeichnung immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie keinen Deal zu Ihren Ungunsten abschließen.
Insbesondere in schweren Fällen mit oftmals lebenslangen Folgen und kaum absehbaren weiteren Komplikationen ist vom Abschluss eines Abfindungsvergleichs abzuraten. Sollte ein solcher Vergleich trotzdem eine sinnvolle Option für Sie sein, ist es unsere Aufgabe, alle relevanten Details zu prüfen und mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.
So weisen wir Sie darauf hin, dass im Fall einer Abfindung eines Erwerbsschaden darauf zusätzlich Steuern zu zahlen sind – diese müssen allerdings vom Verursacher des Schadens übernommen werden.
Auch die Anwaltskosten des Opfers fallen in den Zuständigkeitsbereich des Verursachers und wir achten darauf, dass diese gezahlt werden. Außerdem ist es möglich, einen sogenannten Exit-Vorbehalt in den Abfindungsvergleich mit aufzunehmen. Normalerweise sind mit der Unterzeichnung des Vergleichs sämtliche Ansprüche abgegolten. In Fällen mit unsicherer Prognose kann allerdings ein Vorbehalt in den Anspruchstext mit aufgenommen werden, der es Ihnen ermöglicht, auch über den Abfindungsvergleich hinaus, Ansprüche durchzusetzen, sollten unerwartete Folgekomplikationen eintreten.
Ganz gleich, zu welcher Option Sie auch tendieren: Halten Sie immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei, bevor Sie einen Abfindungsvergleich unterzeichnen. Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut und verdient die beste Beratung!
Abrechnung
Das Gesundheitssystem ist ein hart umkämpfter Markt mit knappen Ressourcen. Immer wieder kommt es vor, dass dabei bewusst oder unbewusst Fehler in der Abrechnung von ärztlichen Behandlungen erfolgen. Die Rechtsanwälte für Medizinrecht unserer Kanzlei in Frankfurt haben sich darauf spezialisiert, solche Fehler genau zu untersuchen und gegebenenfalls Zahlungsrückforderungen in die Wege zu leiten. Selbstverständlich vertreten wir aber auch Mediziner, die sich unberechtigten Honorarrückforderungen gegenübersehen und nun weitere Informationen über die rechtlichen Optionen benötigen. Vereinbaren Sie am besten zeitnah einen Beratungstermin mit einem unserer Rechtsanwälte.
Vor allem Krankenkassen müssen dafür Sorge tragen, dass während der Abrechnung von Behandlungskosten alles mit rechten Dingen zugeht. Unsere Kanzlei für Medizinrecht übernimmt im Auftrag von Krankenkassen die Abrechnungsprüfung von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Wir achten genau darauf, dass sämtliche Behandlungen hinreichend belegt und nachvollziehbar kalkuliert sind. Natürlich leiten wir in Ihrem Auftrag die notwendigen Honorarrückforderungen ein, sobald uns Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnungsprüfung auffallen. Bei Fragen rund um unseren Prüfungsprozess stehen wir Ihnen selbstverständliche gerne zur Beantwortung zur Verfügung.
Arzthaftungsrecht
„Ärztepfusch“ ist das große Schlagwort, von dem im Bereich des Arzthaftungsrechtes immer die Rede ist. Dramatische Behandlungsfehler, falsche Diagnosen, Mängel in der Aufklärung und Organisationsverschulden – die möglichen Vorwürfe an Ärzte sind vielfältig. Beim Arzthaftungsrecht geht es in den meisten Fällen um Behandlungsfehler und um die Frage des Schadensersatzes und eines Schmerzensgeldes. Nach den neuesten Studien sterben jährlich ca. 19.000 Patienten in deutschen Krankenhäusern und Kliniken in Folge durchaus vermeidbarer Behandlungsfehler.
Im Wesentlichen lässt sich das Arzthaftungsrecht in Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht bei Behandlungsfehlern, Befunderhebungsfehlern, Aufklärungsfehlern, Dokumentationsfehlern sowie weitere Pflichtverstöße unterteilen. Dazu gehört beispielsweise das Versäumen eines rechtzeitigen Überweisens zum Facharzt, Hygienemängel oder Pflegefehler. Ein Dekubitus, ein häufiger Pflegefehler, sollte bei den heutigen Pflegestandards und in einem modernen Klinikalltag gar nicht mehr passieren. Daher empfehlen wir Ihnen, bei Zweifeln immer einen Anwalt für Arzthaftungsrecht hinzuzuziehen, der Sie umfassend berät.
Aufklärung
Eine medizinische Maßnahme darf nur dann durchgeführt werden, wenn eine Einwilligung des Patienten vorliegt. Ansonsten würde sie eine tatbestandliche Körperverletzung darstellen. Denn ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten wird erst durch dessen Einwilligung gerechtfertigt. Um einen Eingriff zu ermöglichen, muss er nach einer vorherigen ordnungsgemäßen Aufklärung wirksam einwilligen.
Wie umfänglich eine Ausgestaltung der Aufklärung sein muss, ist im Rahmen des Patientenrechtegesetzes in § 630e BGB kodifiziert worden. Grundsätzlich muss der behandelnde Arzt, der die geplante medizinische Maßnahme durchführt, die Aufklärung des Patienten selbst durchführen. Aber auch eine Delegation des Aufklärungsgesprächs an einen anderen Arzt des gleichen Fachgebiets mit einer notwendigen Qualifikation ist grundsätzlich möglich.
Bei Streitigkeiten um die ärztliche Aufklärung wird sehr schnell klar, wie viele Fehlerquellen die Patientenaufklärung nach wie vor birgt. Zusätzlich ist der tatsächliche Umfang der Aufklärung im Gesetz nicht definiert. Unterschätzen Sie nie, dass bei unterlassener oder mangelnder Aufklärung der Arzt schadenersatzpflichtig werden kann. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte hinsichtlich der Aufklärungspflicht durchzusetzen.
Behandlungsfehler
Ein Schadensersatzanspruch infolge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung entsteht dann, wenn dem Arzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann. Ist dabei durch diesen Fehler ein Gesundheitsschaden bei dem Patienten eingetreten, spricht man von einem sogenannten Behandlungsfehler.
So unangenehm eine nicht funktionierende Behandlungsweise auch ist, nicht jede von einem Patienten als falsch oder fehlerhaft empfundene ärztliche Behandlung stellt einen Behandlungsfehler dar. Wir als Kanzlei für Medizinrecht beraten Sie bei einem Verdacht zum Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Verlassen Sie sich auf unsere jahrelange Expertise, wenn es darum geht, juristische Grundsätze wie den medizinischen Standard zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung oder die Beweislastumkehr optimal für Sie zu nutzen.
Medizinisches Strafrecht
Angehörige der Heilberufe unterliegen äußerst strengen Richtlinien. Diese Vorgaben sind notwendig, um das Wohlergehen ihrer Patienten nachhaltig zu gewährleisten. Trotzdem kann es passieren, dass Sie als Arzt mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen, die Patienten mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Oft sind Klagen wegen Körperverletzung die Folge. Genau für diese Fälle gibt es die hochgradig ausgebildeten Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Frankfurt.
Wie in jeder strafrechtlichen Angelegenheit gilt auch im Bereich des Medizinrechts der eiserne Grundsatz: Verweigern Sie die Aussage, bis Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Wenn Sie sich einem strafrechtlichen Verfahren gegenübersehen, ist es überaus wichtig, so schnell wie möglich Kontakt zu einem unserer Rechtsanwälte für Medizin- und Strafrecht aufzunehmen. Wir prüfen die gegenüber Ihnen erhobenen Vorwürfe umfassend, verlangen Akteneinsicht und überlegen gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie. Unser Ziel ist es stets, die bestehenden Vorwürfe zu entkräften und dafür Sorge zu tragen, dass Ihre ärztliche Reputation nicht zu Schaden kommt. Nur durch eine schnelle Kontaktaufnahme mit unseren Rechtsexperten lassen sich oft schlimmere Konsequenzen verhindern. Genauso wie Sie für die Gesundheit Ihrer Patienten kämpfen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Patientenrecht
Der Gang zum Arzt gehört für viele Menschen zum Alltag. Wir vertrauen den Spezialisten unsere Gesundheit an und in den meisten Fällen ergeht es uns nach der Behandlung besser als zuvor. Als Patient verfügen Sie über umfassende Rechte hinsichtlich der Aufklärung über sowie die anschließende Behandlung.
Doch nicht immer läuft dieser Prozess so reibungslos ab. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen, die Sie mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Genau für diese Fälle gibt es die hochgradig ausgebildeten Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Frankfurt.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie durch ärztliches Wirken mit massiven Einbußen in Ihrer Lebensqualität zurechtkommen müssen. Das kann sowohl auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückzuführen sein. Eine fehlerhafte Blinddarmentfernung hat zu schweren Komplikationen geführt, die durch sauberes chirurgisches Arbeiten vermeidbar gewesen wären? Sie haben einen Angehörigen aufgrund eines sogenannten Kunstfehlers bei einem chirurgischen Eingriff verloren?
Als Rechtsanwälte für Medizinrecht ist es unser erklärtes Ziel, Ihre Patientenrechte nachhaltig durchzusetzen. Oft kann dafür beispielsweise das Instrument einer Schmerzensgeldklage genutzt werden. Der mögliche Schadensersatz hängt von vielen Faktoren wie etwa der Schwere des Schadens und der nachweislichen Schuld des behandelnden Arztes ab. Ein konkreter Geldwert ist im Vorfeld einer Schmerzensgeldklage nicht klar zu bemessen, doch unsere Rechtsanwälte für Medizinrecht geben ihr Bestes, um für Sie das optimale Ergebnis zu erstreiten.
Pflege
Medizinrecht und Pflege sind für unsere Kanzlei verbunden. Sie brauchen juristische Unterstützung bei Fragen rund um Abrechnung und Vergütung? Ihnen wird Abrechnungsbetrug vorgeworfen? Der Vorwurf steht im Raum, einen Fehler bei der Medikation, bei der Aufklärung, bei der Verkehrssicherungspflicht oder der Organisation begangen zu haben?
Wir beraten Sie als Pflegedienste oder Pflegeheim bezüglich Kostenerstattungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Zuschlägen und Investitionsaufwendungen und vertreten Sie gegenüber Pflegeversicherungen, Pflegekassen, Sozialhilfeträgern oder dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Wir arbeiten zudem eng mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zusammen und sorgen so dafür, dass Sie Ihren versicherungsvertraglichen Pflichten jederzeit gerecht werden. Egal, um welchen Vorwurf es sich auch handelt: Holen Sie sich unverzüglich Hilfe bei einem Anwalt für Medizinrecht!
Plausibilität
Jeder Vertragsarzt, Vertragszahnarzt oder Vertragspsychotherapeut wird durch Gelder der Kassenärztlichen Vereinigung bezahlt. Die Basis für diese Vergütung stellen die erstellten Abrechnungen der jeweiligen Behandelnden dar. Wenn die Kassenärztliche Vereinigung oder die Krankenkassen jedoch Zweifel an der Korrektheit der Abrechnungen haben, können sie eine Plausibilitätsprüfung in die Wege leiten, um mögliche Ungenauigkeiten präzise festzustellen. Sollte es in Ihrer Praxis dazu kommen, ist es sinnvoll, diesen Prozess von einem unserer Rechtsanwälte begleiten zu lassen.
Plausibilitätsprüfungen können folgenschwere Konsequenzen nach sich ziehen, wenn die Auftraggeber zum Schluss kommen, dass ein Fehlverhalten des behandelnden Arztes vorlag. Zu den milderen Strafen gehören Honorarrückforderungen oder ein Disziplinarverfahren. Doch auch die Entziehung der Zulassung oder der Verlust der Approbation können eine Folge sein und somit zur Existenzbedrohung werden. Wir unterstützen Sie während des Prüfungsprozesses und setzen uns schon frühzeitig in Ihrem Auftrag gegen mögliche Maßnahmen zur Wehr. Falls nötig, reichen wir Klage gegen ungerechtfertigte Beschlüsse ein und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche und Reputation gewahrt bleiben. In jedem Fall raten wir Ihnen dazu, sich so schnell wie möglich an einen unserer Rechtsanwälte zu wenden, wenn Sie sich einer Plausibilitätsprüfung gegenübersehen.
Prozessuale Vertretung
Viele Menschen werden im Laufe ihres Lebens einmal mit gerichtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert. Sei es als Beklagter, Geschädigter oder als Zeuge. Auch für Sie als Arzt kann dieser Fall früher oder später eintreten. Sollte es dazu kommen, ist es wichtig, einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite zu wissen, der die prozessuale Vertretung übernimmt. Unsere Rechtsanwälte können Ihnen im Medizinrecht diese Verlässlichkeit jederzeit anbieten. Sie sehen sich einer Schadensersatzklage gegenüber? Wir prüfen die Vorwürfe und überlegen gemeinsam mit Ihnen eine Prozessstrategie, die Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützt sowie Ihre Reputation bewahrt.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie ebenfalls, wenn Sie als Kläger auftreten möchten. Ein Patient oder Kostenträger verweigert die Zahlung einer von Ihnen erbrachten Leistung? Wir übernehmen die Mahnungen und reichen Klage ein, sollte es die Notwendigkeit erfordern. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Frankfurt verfügen über jahrelange Erfahrung in der prozessualen Vertretung der Ansprüche ihrer Mandanten und können auf eine lange Erfolgshistorie zurückblicken. In Ihrem Auftrag setzen wir uns jederzeit dafür ein, dass Ihre Rechte geschützt werden.
Schmerzensgeld
Der Gang zum Arzt gehört für viele Menschen zum Alltag. Wir vertrauen den Spezialisten unsere Gesundheit an und in den meisten Fällen ergeht es uns nach der Behandlung besser als zuvor. Doch nicht immer läuft dieser Prozess so reibungslos ab. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen und Sie mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Derartige Konsequenzen stellen mitunter sehr gravierende Einschnitte in die persönliche Lebensqualität dar und bedürfen einer angemessenen Kompensation. Genau für diese Fälle gibt es die hochgradig ausgebildeten Rechtsanwälte für Medizinrecht unserer Kanzlei in Frankfurt.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie durch ärztliches Wirken mit massiven Einbußen in Ihrer zukünftigen Lebensgestaltung zurechtkommen müssen. Das kann sowohl auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückzuführen sein. Eine fehlerhafte Blinddarmentfernung hat zu schweren Komplikationen geführt, die durch sauberes chirurgisches Arbeiten vermeidbar gewesen wären? Sie haben einen Angehörigen aufgrund eines sogenannten Kunstfehlers bei einem chirurgischen Eingriff verloren? Der mögliche Schadensersatz hängt von vielen Faktoren wie etwa der Schwere des Schadens und der nachweislichen Schuld des behandelnden Arztes ab. Ein konkreter Geldwert ist im Vorfeld einer Schmerzensgeldklage nicht klar zu bemessen, doch unsere Rechtsanwälte für Medizinrecht geben ihr Bestes, um für Sie das optimale Ergebnis zu erstreiten.
Verträge
Der Abschluss von Verträgen bildet die Grundlage jedweder gültiger Rechtsgeschäfte. Doch nicht jeder Vertrag besitzt auch Rechtsgültigkeit. Ob Kaufverträge, Gesellschaftsverträge oder Dienstleistungsverträge – all diese Vertragswerke bedürfen einer korrekten Ausgestaltung und müssen konkrete gesetzliche Vorgaben beachten. Auch Sie als Mediziner werden in Ihrem Alltag mit einer Fülle unterschiedlicher Vertragsarten konfrontiert. Damit dabei keine Fehler passieren, ist es sehr sinnvoll, die Vertragsgestaltung von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen, der ebenfalls mit den Komplexitäten des Vertragsrechts vertraut ist. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei bieten Ihnen genau diese Möglichkeit.
Wir haben uns darauf spezialisiert, Mediziner bei allen anfallenden Vertragsfragen zu unterstützen und jederzeit rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Sei es die Erstellung, Prüfung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen, die vertragliche Vereinbarung von ärztlichen Behandlungen in Form von Honorar- oder Konsiliararztverträgen oder die Ausgestaltung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen im Zuge der Eröffnung einer eigenen Praxis. Wir sind mit den Details des Vertragsrechts bestens vertraut und können Ihnen eine umfassende Beratung über sämtliche Vertragsdetails gewährleisten. Vereinbaren Sie ein zeitnahes Beratungsgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte und sichern Sie Ihre Verträge durch unsere juristische Expertise rechtlich ab.