Tipps für die Suche nach einem Anwalt für Medizinrecht in Frankfurt am Main

Medizinrecht betrifft Patienten und Ärzte gleichermaßen

Wurden Sie als Patient falsch behandelt? Dann ist der Rat vom Anwalt schon frühzeitig von besonderer Relevanz.  Optimal ist es, wenn Patienten ihre Rechte von einem Anwalt für Medizinrecht prüfen lassen. Oder sind Sie Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt und wünschen juristischen Beistand bei gegen Sie vorgebrachten Vorwürfen? Spätestens dann sollten Sie sich mit einer Kanzlei für Medizinrecht in Verbindung setzen, die sich mit den juristischen Herausforderungen der Gesundheitsbranche auskennt und die typischen Besonderheiten durchschaut. Viele Rechtsanwälte für Medizinrecht vertreten sowohl Patienten als auch Humanmediziner, Zahnmediziner und Veterinärmediziner.

Niemand ist unfehlbar. Selbst dem sorgfältigsten Arzt, dem begnadetsten Chirurg, kann ein Fehler unterlaufen. Oft sind diese Fehler mit schwerwiegenden Schäden und Komplikationen für den Patienten verbunden. Das ist für beide Seiten ein Desaster mit teils lebenslangen Folgen. Trotzdem ist im Bereich des Medizinrechts nicht jede erfolglose Behandlung gleich auch juristisch als Behandlungsfehler einzustufen.

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Jeder Arzt schuldet seinem Patienten sein fachgerechtes Bemühen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung seiner Beschwerden. Erst dann, wenn er bei seiner Behandlung gegen den ärztlichen Standard sowie die dabei gebotene Sorgfaltspflicht verstößt, kann der Arzt schadensersatzpflichtig gegenüber dem von ihm behandelten Patienten werden.

Das Medizinrecht ist ein komplexes Spezialgebiet. Rechtsanwälte für Medizinrecht in Frankfurt am Main können Ihnen ausgewiesene Expertise auf diesem Gebiet bieten. Sie arbeiten sich in die oft sehr umfangreiche Aktenlage und vielschichtige Materie ein, um für Sie als Arzt oder auch als Patient optimale Ergebnisse zu erzielen. Die Anwälte streiten in allen Instanzen für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern, aber auch für ihre Abwehr.

Medizinrecht für Patienten

Der schlimmste Fall: statt erhoffter Heilung nichts als Ärger mit der Behandlung. Eine Krankheit oder ein Unfall sind schon an sich schlimm. Kommt dazu noch ein Behandlungsfehler, leiden Patienten und deren Familien doppelt. Und auch die psychische Belastung ist dabei nicht zu unterschätzen. War die ursprüngliche Behandlung zur Linderung oder Behebung des Leidens eingeleitet, so wurde dieses durch den Behandlungsfehler nun zusätzlich verschlimmert.

Was dazu kommt: Sie als Patient haben normalerweise die volle Darlegungs- und Beweislast für die von dem Arzt begangenen Diagnose-, Behandlungs- oder Aufklärungsfehler und deren Kausalität für den eingetretenen Schaden. Das bedeutet, dass die deutsche Rechtsprechung die Beweispflicht bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Zukunftsschäden, Mehrbedarf, Pflegemehraufwand und behindertengerechtem Haus- und Wohnungsumbau und dem Unterhalt der Hinterbliebenen meistens dem geschädigten Patienten überlässt.

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Lassen Sie sich daher in jedem Fall von einem Anwalt für Medizinrecht in Frankfurt am Main beraten. Die Anwälte können Ihre Krankengeschichte sowie eventuell bereits vorliegende Sachverständigengutachten sorgfältig analysieren und auswerten. Damit die Rechtsanwälte ihre Mandanten bestmöglich vertreten, verfügen sie über medizinische Kenntnisse, um Krankenunterlagen korrekt zu lesen, die medizinischen Fachbegriffe und die Sprache der Ärzte zu interpretieren.

Rechtsanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen bei:

  • Einholung der medizinischen Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
  • Ermittlung Ihrer berechtigten Ansprüche und des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes
  • Begleitung bei einem Schlichtungsverfahren vor der Landesärztekammer
  • Professionelle Vertretung und Verhandlungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherungen

Was können Sie als Patient tun?

Um Erinnerungslücken vorzubeugen, die im Laufe der Zeit leicht auftreten können, sollten Sie als Patient ein Gedächtnisprotokoll mit Namen von Zeugen und Fotos von Behandlungsschäden anfertigen. So können Sie bei Zweifeln an Ihrer korrekten Behandlung später zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.
Beachten Sie immer, dass gem. § 199 Abs. 1 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der eventuelle Anspruch entstanden ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Medizinrecht für Ärzte

Tritt ein Patient mit vermeintlichen Ansprüchen an Sie als Arzt heran, so sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Machen Sie in keinem Fall Zugeständnisse oder händigen Sie dem Patienten Unterlagen aus, sondern wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Medizinrecht in Frankfurt am Main.

Anwälte vertreten Sie bei:

  • Arzthaftungsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Arbeitsrecht für Ärzte in Klinik und Praxis
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Vergütungsrecht
  • Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht, Strafverteidigung
  • Berufsrecht
  • Approbation – Erteilung, Ruhen und Entzug
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Ärzte und Heilberufe
  • Gründung und Auseinandersetzung der Gemeinschaftspraxis
  • Werbe- und Wettbewerbsrecht

Schwerpunkte im Medizinrecht

Johannes Dultz, CEO Jurebus GmbH
Johannes Dultz
Gründer Jurebus GmbH

Erfahren Sie auf dieser Seite u. a., worauf Sie bei der Auswahl des richtigen Anwalts unbedingt achten sollten. Vertrauen Sie dabei (nicht nur) Ihrem Bauchgefühl.

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Schwerpunkte im Medizinrecht

Abfindungsvergleich bei Personenschäden

Sie sind Opfer einer medizinischen Fehlbehandlung geworden und haben körperliche oder psychische Schäden erlitten? Sehr häufig bietet Ihnen die Versicherung des Unfallverantwortlichen einen Abfindungsvergleich an, um Ihre erlittenen Schäden abzumildern.

Das Versprechen eines Abfindungsvergleichs klingt oft sehr verlockend: Die Versicherung der Gegenseite zahlt Ihnen eine Pauschalsumme, wenn Sie dafür von weiteren Forderungen absehen. Keine langwierigen juristischen Auseinandersetzungen und schnelle Resultate klingen fast zu gut, um wahr zu sein. Manchmal ist es das auch. Zwar können Abfindungsvergleiche in einigen Fällen eine sinnvolle Option darstellen, doch sollten Sie vor der Unterzeichnung immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie keinen Deal zu Ihren Ungunsten abschließen.

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Insbesondere in schweren Fällen mit oftmals lebenslangen Folgen und kaum absehbaren weiteren Komplikationen ist vom Abschluss eines Abfindungsvergleichs abzuraten. Sollte ein solcher Vergleich trotzdem eine sinnvolle Option für Sie sein, ist es die Aufgabe von Anwälten, alle relevanten Details zu prüfen und mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.

So weisen Sie Anwälte darauf hin, dass im Fall einer Abfindung eines Erwerbsschaden darauf zusätzlich Steuern zu zahlen sind – diese müssen allerdings vom Verursacher des Schadens übernommen werden.

Auch die Anwaltskosten des Opfers fallen in den Zuständigkeitsbereich des Verursachers und die Anwälte achten darauf, dass diese gezahlt werden. Außerdem ist es möglich, einen sogenannten Exit-Vorbehalt in den Abfindungsvergleich mit aufzunehmen. Normalerweise sind mit der Unterzeichnung des Vergleichs sämtliche Ansprüche abgegolten. In Fällen mit unsicherer Prognose kann allerdings ein Vorbehalt in den Anspruchstext mit aufgenommen werden, der es Ihnen ermöglicht, auch über den Abfindungsvergleich hinaus Ansprüche durchzusetzen, sollten unerwartete Folgekomplikationen eintreten.

Ganz gleich, zu welcher Option Sie auch tendieren: Halten Sie immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt einer Kanzlei in Frankfurt am Main, bevor Sie einen Abfindungsvergleich unterzeichnen. Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut und verdient die beste Beratung!

Abrechnung

Das Gesundheitssystem ist ein hart umkämpfter Markt mit knappen Ressourcen. Immer wieder kommt es vor, dass dabei bewusst oder unbewusst Fehler in der Abrechnung von ärztlichen Behandlungen erfolgen. Rechtsanwälte für Medizinrecht in Frankfurt am Main sind darauf spezialisiert, solche Fehler genau zu untersuchen und gegebenenfalls Zahlungsrückforderungen in die Wege zu leiten. Selbstverständlich vertreten Rechtsanwälte aber auch Mediziner, die sich unberechtigten Honorarrückforderungen gegenübersehen und nun weitere Informationen über die rechtlichen Optionen benötigen. Vereinbaren Sie am besten zeitnah einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt einer Kanzlei in Frankfurt am Main.

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Vor allem Krankenkassen müssen dafür Sorge tragen, dass während der Abrechnung von Behandlungskosten alles mit rechten Dingen zugeht. Eine Kanzlei für Medizinrecht übernimmt im Auftrag von Krankenkassen die Abrechnungsprüfung von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Die Anwälte achten genau darauf, dass sämtliche Behandlungen hinreichend belegt und nachvollziehbar kalkuliert sind. Natürlich leiten Anwälte in Ihrem Auftrag die notwendigen Honorarrückforderungen ein, sobald ihnen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnungsprüfung auffallen. Bei Fragen rund um den Prüfungsprozess stehen Ihnen die Anwälte selbstverständlich zur Beantwortung zur Verfügung.

Apotheken- und Pharmarecht

Wer eine Apotheke betreiben möchte, muss sich zwangsläufig den Regelungen des Apothekenrechts unterwerfen. Da Apotheker einen Teil der allgemeinen Gesundheitsversorgung darstellen und sie maßgeblich für die Medikamentenversorgung zuständig sind, unterliegen sie umso strengeren Vorschriften. Das Apothekengesetz regelt dabei die konkreten Berufsvorschriften wie die maximal zulässige Anzahl an Filialen, die ein einziger Apotheker betreiben darf. Außerdem regelt es die Berufsbindung, also den Umstand, dass nur ausgebildete Apotheker eine Apotheke führen dürfen.

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Über den konkreten Betriebsablauf gibt wiederum die Apothekenbetriebsordnung Auskunft. Darunter fällt unter anderem auch die Klassifizierung des Personals in pharmazeutische bzw. pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Lediglich das pharmazeutische Personal ist für die Aufrechterhaltung des Betriebs zuständig. Auch Fragen rund um die Arzneimittelabgabe sowie -herstellung gehören zum Rechtsgebiet des Apothekenrechts, konkret festgehalten im Arzneimittelrecht.

Anwälte kennen sich aber auch in den relevanten Aspekten der Arzneimittelwerbung und den damit verbundenen Tücken aus. Sollten Sie sich bei einigen Rechtsfragen rund um Ihre Apotheke im Unklaren sein, zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch zeitnah einen Termin bei einem Rechtsanwalt einer Kanzlei in Frankfurt am Main.

Apothekerberufsrecht

Wer als Apotheker arbeitet, muss sich den Berufsordnungen der Apothekerkammern unterwerfen. Darin werden die berufsrechtlichen Aspekte des Apothekerberufs im Detail geregelt und sind für die korrekte Ausübung unerlässlich. Bestandteil dieser Verordnungen sind unter anderem die Verpflichtungen über regelmäßige Fortbildungen, ebenso die Beschreibung konkreter Prozesse, um die fortwährende Qualität zu gewährleisten.

Weitere Bestandteile des Berufsrechts für Apotheker umfassen die Regelungen hinsichtlich der Kooperation mit Kollegen, die Vorschriften rund um die Arzneimittelabgabe sowie sämtliche Pflichten des Apothekers gegenüber den Patienten.

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Von besonderer juristischer Bedeutung ist die Beschränkung des Werbeverbots. Da Heilberufen eine besondere Verantwortung zukommt, darf Werbung niemals irreführend oder übertrieben sein oder zum Missbrauch von Medikamenten anregen. Solche Feinheiten sind für den Laien nicht immer schnell zu erkennen, weshalb es für die Betreiber von Apotheken umso wichtiger ist, kompetente juristische Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts einer Kanzlei zu erhalten.

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Approbationsrecht

Der Dreh- und Angelpunkt für die unbeschränkte berufliche Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt ist die Erteilung der Approbation. Eine erteilte Approbation kann jedoch unter bestimmten Bedingungen dem Arzt wieder entzogen werden. Ein solcher Approbations-Entzug ist für betroffene Ärzte dramatisch, da er die berufliche Tätigkeit und damit die wirtschaftliche Existenz gefährdet.

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Schon deshalb sollte in solchen Fällen anwaltliche Hilfe gesucht werden, um dem Approbationsentzug entgegenzuwirken. Wird die Approbation widerrufen oder zurückgenommen, sollte der Fall wegen der Tragweite für den betroffenen Arzt oder Zahnarzt in jedem Fall rechtlich überprüft werden.

Arzthaftungsrecht

"Ärztepfusch" ist das große Schlagwort, von dem im Bereich des Arzthaftungsrechtes immer die Rede ist. Dramatische Behandlungsfehler, falsche Diagnosen, Mängel in der Aufklärung und Organisationsverschulden – die möglichen Vorwürfe an Ärzte sind vielfältig. Beim Arzthaftungsrecht geht es in den meisten Fällen um Behandlungsfehler und um die Frage des Schadensersatzes und eines Schmerzensgeldes. Nach den neuesten Studien sterben jährlich ca. 19.000 Patienten in deutschen Krankenhäusern und Kliniken in Folge durchaus vermeidbarer Behandlungsfehler.

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Im Wesentlichen lässt sich das Arzthaftungsrecht in Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht bei Behandlungsfehlern, Befunderhebungsfehlern, Aufklärungsfehlern, Dokumentationsfehlern sowie weitere Pflichtverstöße unterteilen. Dazu gehört beispielsweise das Versäumen eines rechtzeitigen Überweisens zum Facharzt, Hygienemängel oder Pflegefehler. Ein Dekubitus, ein häufiger Pflegefehler, sollte bei den heutigen Pflegestandards und in einem modernen Klinikalltag gar nicht mehr passieren. Daher ist es empfehlenswert, bei Zweifeln immer einen Anwalt für Arzthaftungsrecht hinzuzuziehen, der Sie umfassend berät.

Ärztliches Berufs- und Standesrecht

Ihnen wurde die Approbation entzogen? Haben Sie Probleme mit Weiterbildungsbefugnissen oder der Anerkennung von Weiterbildungszeiten? Oder müssen Sie sich mit Patientenbeschwerden und Bewertungen auf Arztbewertungsportalen beschäftigen?

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Die Berufsausübung der Ärzte wird von den Berufsordnungen, den Weiterbildungsordnungen und von den Heilberufe- und Kammergesetzen der jeweiligen Länder geklärt. Eine Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt am Main vertritt Sie gegenüber dem Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband bzw. der Landesärztekammer, und natürlich auch in Verfahren vor den ärztlichen Berufsgerichten und den Approbationsbehörden.

Arztrecht und Zahnarztrecht

Wer als Arzt oder Zahnarzt praktizieren möchte, muss sich vielfältigen gesetzlichen Regelungen unterwerfen. Diese dienen einerseits zum Schutz des Patientenwohls, aber ebenso der rechtlichen Absicherung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes. Mit immer wieder neuen Reformen und Änderungen des Gesundheitswesens verändern sich auch die Regelungen des Medizinrechts. Das Wissen um diese komplexen Feinheiten ist für Ärzte und Zahnärzte elementar für die problemlose Ausübung ihres Berufs. Naturgemäß liegt Ihr Schwerpunkt allerdings in der Behandlung Ihrer Patienten und nicht im Wälzen von Gesetzestexten. Rechtsanwälte übernehmen für Sie diese Aufgabe und halten Sie stets auf dem neuesten Stand.

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Anwälte tragen dafür Sorge, dass Sie sich vollumfänglich auf den Rehabilitationsprozess Ihrer Patienten konzentrieren können. Jegliche juristischen Unklarheiten können Sie jederzeit an kompetente Rechtsanwälte herantragen. Diese prüfen Ihre Fragen genau und geben Ihnen umfassende Erklärungen, die es Ihnen ermöglichen, auch weiterhin ohne Probleme zu praktizieren.

Sollte es doch einmal zu juristischen Herausforderungen kommen, stehen Anwälte selbstverständlich stark an Ihrer Seite, um diesen entgegenzuwirken. Rechtsanwälte vertreten Ihre Rechte gegen Vorwürfe von Fehlbehandlungen und bei Forderungen von Schmerzensgeld. Doch auch bei Fragen rund um Zulassungsverfahren zur vertragskassenärztlichen Versorgung, berufs- und arbeitsrechtlichen Aspekten oder den Vorgaben zu Approbation und Berufspflichten sind Anwälte Ihre idealen Ansprechpartner. Der Leistungskatalog erstreckt sich über eine weite Bandbreite des Medizinrechts und verfolgt das Ziel, Ihren Berufsalltag rechtlich so gut wie möglich abzusichern.

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Arztstrafrecht

Strafrechtliche Themen sind auch im Medizinrecht ein wichtiger Aspekt und die Statistiken zeigen: Ermittlungsverfahren gegen Ärzte steigen stetig. Denn schnell stehen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter im Fokus der Strafermittlungsbehörden. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber der Fortschritt der Medizin, die wachsende Arbeitsteilung und Personalknappheit beschleunigen die Problematik. In Ihrer Praxis wurden Krankenunterlagen beschlagnahmt? Sie werden zu einer Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung vorgeladen? Ihnen wird ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt?

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Neben den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung sowie bei unterlassener Hilfeleistung nehmen mittlerweile auch Verfahren wegen Verstößen gegen das BtMG einen großen Raum ein. Eine Kanzlei für Arztstrafrecht unterstützt Sie in Frankfurt am Main zusätzlich bei Vorwürfen zu Abrechnungsbetrug, Bestechung und allen anderen Straftaten im Zusammenhang mit Ihrer ärztlichen Berufsausübung.

Gerade bei Vorsatzdelikten, wie beispielsweise Abrechnungsbetrug, ist wegen des drohenden Widerrufs der Approbation oder Entzug der vertragsärztlichen Zulassung eine kompetente und diskrete Vertretung und Verteidigung ein Muss.

Aufklärung

Eine medizinische Maßnahme darf nur dann durchgeführt werden, wenn eine Einwilligung des Patienten vorliegt. Ansonsten würde sie eine tatbestandliche Körperverletzung darstellen. Denn ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten wird erst durch dessen Einwilligung gerechtfertigt. Um einen Eingriff zu ermöglichen, muss er nach einer vorherigen ordnungsgemäßen Aufklärung wirksam einwilligen.

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Wie umfänglich eine Ausgestaltung der Aufklärung sein muss, ist im Rahmen des Patientenrechtegesetzes in § 630e BGB kodifiziert worden. Grundsätzlich muss der behandelnde Arzt, der die geplante medizinische Maßnahme durchführt, die Aufklärung des Patienten selbst durchführen. Aber auch eine Delegation des Aufklärungsgesprächs an einen anderen Arzt des gleichen Fachgebiets mit einer notwendigen Qualifikation ist grundsätzlich möglich.

Bei Streitigkeiten um die ärztliche Aufklärung wird sehr schnell klar, wie viele Fehlerquellen die Patientenaufklärung nach wie vor birgt. Zusätzlich ist der tatsächliche Umfang der Aufklärung im Gesetz nicht definiert. Unterschätzen Sie nie, dass bei unterlassener oder mangelnder Aufklärung der Arzt schadenersatzpflichtig werden kann. Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte hinsichtlich der Aufklärungspflicht durchzusetzen.

Behandlungsfehler

Ein Schadensersatzanspruch infolge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung entsteht dann, wenn dem Arzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann. Ist dabei durch diesen Fehler ein Gesundheitsschaden bei dem Patienten eingetreten, spricht man von einem sogenannten Behandlungsfehler.

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So unangenehm eine nicht funktionierende Behandlungsweise auch ist, nicht jede von einem Patienten als falsch oder fehlerhaft empfundene ärztliche Behandlung stellt einen Behandlungsfehler dar. Die Anwälte einer Kanzlei für Medizinrecht beraten Sie bei einem Verdacht zum Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Verlassen Sie sich auf die umfassende Expertise von Rechtsanwälten für Medizinrecht, wenn es darum geht, juristische Grundsätze wie den medizinischen Standard zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung oder die Beweislastumkehr optimal für Sie zu nutzen.

Berufsausübungsgemeinschaft

Wer mit anderen Ärzten eine Berufsausübungsgemeinschaft (auch bekannt als "Gemeinschaftspraxis") gründen will, braucht einen Gesellschaftsvertrag. Der Unterschied zu normalen privatrechtlichen Gesellschafterverträgen bei der Gründung anderer Unternehmensformen liegt auf der Hand: Es werden medizinische Fragestellungen und Rechtsgebiete thematisiert, die eine hochspezialisierte fachliche Expertise voraussetzen. Ohne die juristische Unterstützung eines Rechtsanwalts ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags für eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft nahezu unmöglich zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich am besten an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht zu wenden, wenn Sie beabsichtigen, eine Berufsausübungsgemeinschaft zu gründen.

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Grundsätzlich ist es keine gute Idee, auf Musterverträge oder Empfehlungen anderer Ärzte oder Steuerberater zurückzugreifen, da jeder einzelne Gründungsfall individuelle Herausforderungen mit sich bringt, die juristisch sicher abgedeckt sein sollten. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Partnern besprechen Rechtsanwälte die Bedürfnisse aller an der Berufsausübungsgemeinschaft Beteiligten und achten genau darauf, dass keine relevanten Punkte übersehen werden. Selbstverständlich stehen Ihnen die Anwälte ebenfalls zur Verfügung, wenn Sie bestehende Gesellschaftsverträge ändern oder aus diesen austreten möchten. Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und weisen gleichzeitig auf mögliche Problemfelder hin. In einem Beratungsgespräch mit erfahrenen Profis können alle offenen Fragen vor und während des Gründungsprozesses abklärt werden.

Berufsrecht

Die Arbeit von Ärzten und Apothekern unterliegt sehr strengen gesetzlichen Regelungen. Das ist auch sinnvoll, denn die öffentliche Gesundheitsfürsorge gilt als wichtiger Stützpfeiler einer Gesellschaft. Gleichzeitig ergeben sich daraus aber auch eine Reihe juristischer Herausforderungen, die für Praktizierende der Heilberufe oftmals nicht allein zu bewältigen sind. Insbesondere dann, wenn durch Anschuldigungen Ihre Approbation auf dem Spiel steht, ist es dringend angeraten, sich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt einer Kanzlei in Frankfurt am Main zu sichern. Nur, wer bei Rechtsproblemen eine kompetente anwaltliche Beratung erhält, kann auch weiterhin für das Wohl seiner Patienten sorgen.

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Rechtsanwälte stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Arzt- und Apothekerberufsrecht zur Verfügung. Bei möglichen Schadensersatzforderungen oder Disziplinar- und Strafverfahren überprüfen sie die vorhandene Faktenlage genau und arbeiten gemeinsam mit Ihnen an möglichst erfolgversprechenden Verfahrensstrategien, die Ihre berufliche Reputation intakt lässt.

Weiterhin sind Rechtsanwälte für Medizinrecht auch Ihre Ansprechpartner zu Fragen des Arbeitsrechts und Personalmanagements in Apotheken oder Arztpraxen. Ebenfalls können Ihnen Rechtsanwälte eine umfangreiche Beratung über erlaubte Werbemaßnahmen sowie die genauen gesetzlichen Vorgaben bei der Medikamentenabgabe anbieten. Rechtsanwälte kennen sich genau mit den komplexen Feinheiten des Berufsrechts für Ärzte und Apotheker aus und stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen jederzeit zur Verfügung.

Beteiligungsmodelle

Für viele Ärzte kommt früher oder später die Überlegung, in welcher Form sie ihre weitere Karriere gestalten möchten. Oft wird diese Überlegung von Fragen über die unterschiedlichen Beteiligungsmodelle der ärztlichen Tätigkeit begleitet. Konkret bedeutet dies, dass Sie als Arzt einer ganzen Reihe an Optionen gegenüberstehen, die alle ihre individuellen Vor- und Nachteile mit sich bringen. Vielleicht spielen Sie mit dem Gedanken, eine eigene Praxis zu eröffnen oder sich an einer bestehenden zu beteiligen? Oder wollen Sie sich mit anderen Kollegen zusammenschließen und ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen? Sie arbeiten als Laborarzt und denken, der Zusammenschluss in einer Laborgemeinschaft wäre ein sinnvoller unternehmerischer Schritt? Für die Beantwortung all dieser Fragen sollten Sie am besten mit einem Rechtsanwalt einer Kanzlei in Frankfurt am Main sprechen.

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Jede Beteiligungsform unterliegt spezifischen gesetzlichen Regelungen, deren Einhaltung wichtig ist. Rechtsanwälte für Medizinrecht haben sich darauf spezialisiert, Sie über die unterschiedlichen Eigenheiten der verschiedenen Beteiligungsmodelle umfassend zu beraten. Die Anwälte begleiten auf Ihren Wunsch hin den gesamten Prozess. Sei es über die Gründung einer Beteiligungsgemeinschaft, den Eintritt in eine bestehende, mögliche Vertragsänderung oder den Austritt aus einer vorhandenen Unternehmensgesellschaft. All diese Punkte bedürfen einer soliden juristischen Beratung durch einen Rechtsanwalt für Medizinrecht. Für Rechtsanwälte ist es wichtig, Sie während dieser turbulenten Phase Ihrer Karriere nachhaltig zu unterstützen und Sie über die besten Handlungsoptionen aufzuklären. Rechtsanwälte helfen Ihnen auch bei der Erstellung der dafür notwendigen Vertragswerke oder prüfen bereits bestehende Verträge auf deren fachliche Korrektheit.

Ermächtigung

Wer als Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung beitragen will, bedarf der Zustimmung des Zulassungsausschusses. Die Ermächtigung stellt dabei eine eingeschränkte Form der vertragsärztlichen Zulassung dar. Konkret lässt sich darunter verstehen, dass Ärzte (oftmals jene, die in Krankenhäusern tätig sind) die Genehmigung erhalten, über einen bestimmten Umfang in einem klar definierten Zeitraum die vertragsärztliche Versorgung zu übernehmen. An die Antragstellung sind besondere Voraussetzungen gebunden, die sich nicht immer ohne Weiteres sofort erfassen lassen. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen deshalb sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Beantwortung möglicher Unklarheiten im Medizinrecht.

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Die Anwälte achten darauf, dass das Antragsverfahren juristisch einwandfrei abläuft. Darunter fällt, dass sie die Vorlage aller notwendigen Dokumente wie Approbationsurkunde, Unbedenklichkeitserklärung bezüglich Drogenabhängigkeit, eventuell eine Urkunde zur Bestätigung der fachlichen Eignung sowie die Zustimmung des Krankenhauses beachten. Sobald alle Dokumente sowie der Antrag eingereicht wurden, erfolgt die Prüfung durch den Zulassungsausschuss. Es kann vorkommen, dass dieser dem Antrag auf Ermächtigung nicht stattgibt. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen. Selbstverständlich übernehmen Rechtsanwälte für Medizinrecht auch diesen Teil des Antragsverfahrens und leiten sämtliche notwendigen Schritte für den Widerspruch in die Wege.

Existenzgründung

Für viele Ärzte kommt im Laufe ihrer Karriere der Punkt, an dem sie sich die Frage stellen, ob sie eine eigene Praxis führen möchten. Wer dieser Überlegung Taten folgen lässt, wird zwangsläufig mit vielen juristischen und betriebswirtschaftlichen Eigenheiten konfrontiert. Grund genug, den Weg zur Existenzgründung nicht allein zu gehen, sondern sich von einem  erfahrenen Rechtsanwalt begleiten zu lassen.

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Anwälte geben Ihnen einen umfassenden Überblick der relevanten Aspekte rund um die Gründung einer eigenen Praxis. Ob die Erstellung oder Prüfung von Kauf- und Mietverträgen, arbeitsrechtliche Vorgaben bei der Mitarbeiteranstellung oder steuerrechtliche Fragen – Rechtsanwälte für Medizinrecht analysieren Ihre individuelle Situation gründlich. Gerade bei Praxisgründungen gilt es, viele Bestimmungen des Medizinrechts zu berücksichtigen. Wie erhalte ich eine Zulassung und welche Voraussetzungen existieren dafür? Kann ich Widerspruch gegen eine Zulassungsverweigerung einlegen? Rechtsanwälte für Medizinrecht verfügen über umfassende Erfahrung in der Unterstützung von Ärzten bei der Existenzgründung und können Sie während des gesamten Gründungsprozesses vollumfänglich unterstützen.

Gesellschaftsrecht

Ärzte, die zusammen in einer Gesellschaft arbeiten, unterliegen sowohl den Vorgaben des Gesellschaftsrechts als auch des Medizinrechts. Aus diesem Grund ist die Unterstützung durch Rechtsanwälte sehr sinnvoll. Die Gründung oder Führung einer Unternehmergemeinschaft bedarf rechtlich korrekt ausgearbeiteter Gesellschaftsverträge. Ohne juristisches Fachwissen können bei der Gestaltung solcher Gesellschaftsverträge vermeidbare Fehler passieren. Die Rechtsanwälte für Medizinrecht einer Kanzlei in Frankfurt am Main sind darauf spezialisiert, Sie bei allen Fragen rund um die Ausarbeitung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen zu unterstützen. Anwälte wissen genau, welche rechtlichen Anforderungen an die Inhalte eines Gesellschaftsvertrages gestellt werden und wie sich diese am besten erfüllen lassen.

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Der Gesetzgeber gibt klare Regeln zu den Inhalten eines Gesellschaftsvertrages vor. Für Heilberufe gelten zusätzliche Vorgaben, die unbedingt zu beachten sind. Doch auch abseits gesetzlicher Regelungen ist es sinnvoll, relevante Punkte mit in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Darunter fallen Aspekte wie konkrete Bestimmungen über die Unternehmensstruktur, dessen Sitz sowie Geschäftsführung und deren Vertretung. Auch Fragen über die Gewinn- und Verlustbeteiligung der jeweiligen Gesellschafter oder die Nachfolgeregelungen im Falle des Todes eines Gesellschafters können vom Gesellschaftsvertrag abgedeckt werden.  

Konsiliararztverträge

Wenn in einem Krankenhaus ein Fall auftritt, für dessen Behandlung die vorhandene fachliche Kompetenz nicht ausreicht, wird oft ein Konsiliararzt berufen. Dieser unterstützt das Ärzteteam des Krankenhauses bei der Diagnose und erteilt mögliche Behandlungsvorschläge. Unter Umständen übernimmt er auch selbst den notwendigen Behandlungseingriff. Für die rechtliche Abgrenzung von Konsiliarärzten wurden entsprechende Konsiliararztverträge geschaffen, die für die notwendige juristische Sicherheit für alle beteiligten Parteien sorgen sollen.

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Die Erstellung solcher Verträge ist mit einer Reihe medizinrechtlicher Herausforderungen verbunden, die sich ohne die Expertise eines Rechtsanwalts nicht bewältigen lassen. Aus diesem Grund unterstützt eine Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt am Main sowohl Krankenhausträger als auch Konsiliarärzte bei der Erstellung, Überprüfung und Änderung von Konsiliararztverträgen. Rechtsanwälte stellen sicher, dass die Bedürfnisse der jeweiligen Beteiligten angemessen gewürdigt und juristisch abgesichert werden, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Auch bei Fragestellungen rund um die Unterschiede zwischen Konsiliarärzten und Honorarärzten stehen Ihnen Anwälte Rede und Antwort, damit eine klare rechtliche Differenzierung möglich wird. Sollte es dennoch zu juristischen Streitfällen kommen, übernehmen Rechtsanwälte die Überprüfung des Sachverhalts auf Basis des Konsiliararztvertrages und vertreten mit Nachdruck die Ansprüche ihrer Mandanten.

Kooperationen

Es gehört zur alltäglichen Praxis, dass Ärzte untereinander fachlich kooperieren, um die bestmögliche Versorgung ihrer Patienten sicherzustellen. Oft wird die fachliche Kooperation auch von einer unternehmerischen begleitet. Gerade in diesen Fällen ist es sinnvoll, den Prozess von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen. Solche Kooperationen finden oftmals in Form von Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren statt. Bei der Gründung oder Führung solcher gemeinschaftlichen Unternehmen gilt es jedoch, eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

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Die Aufgabe von Rechtsanwälten für Medizinrecht ist es, Sie bei der Ausübung Ihrer Heiltätigkeit juristisch abzusichern. Dazu gehört selbstverständlich auch die Zusammenarbeit mit anderen Fachkollegen. Wenn Sie sich dazu entschließen, eine unternehmerische Gesellschaft zu gründen oder an einer solchen teilzunehmen, helfen Anwälte Ihnen bei der notwendigen Vertragsgestaltung. Aber auch über den Gründungsprozess hinaus stehen Ihnen Rechtsanwälte zur Verfügung und übernehmen die Änderung oder Auflösung bestehender Gesellschaftsverträge, sollte es der Fall erfordern. Die Kooperation zwischen Ihnen und Ihren Kollegen sollte im Idealfall eine für alle Parteien profitable Angelegenheit sein. Anwälte sorgen dafür, dass alle Vertragsparteien auch juristisch abgesichert sind und Ihre Ansprüche gewahrt bleiben. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt, der Sie umfassend zu Ihren möglichen Kooperationsoptionen aufklären wird.

Krankenhausrecht

Die Leitung eines Krankenhauses wird häufig von einem hohen juristischen Aufwand begleitet. Rechtsanwälte für Medizinrecht tragen dafür Sorge, dass dieser Aufwand für Sie nicht zu einer unnötig hohen Belastung führt. Sie sind darin geschult, Fragen rund um die Krankenhausplanung, Planaufnahmeentscheidungen oder die Kooperation mit niedergelassenen Ärzten zu beantworten. Aber auch Überlegungen zu möglichen Finanzierungsoptionen eines Krankenhauses gehören in das Beratungsrepertoire.

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Anwälte sind sich der Problematik bewusst, dass auch wirtschaftliche Aspekte bei der Führung eines Krankenhauses eine zentrale Rolle einnehmen. Aus diesem Grund beraten Rechtsanwälte Sie umfassend über mögliche Optionen zur Auslagerung von Behandlungsleistungen und den Abschluss von Kooperations- oder Versorgungsverträgen. Auch übernehmen Anwälte in Ihrem Auftrag die juristische Korrespondenz mit Krankenversicherern, Klinikträgern und externen Ärzten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen tragfähige Klinikkonzepte. Selbstverständlich werden Rechtsanwälte im Falle von Leistungsverweigerung durch Patienten oder Versicherung ebenfalls tätig, um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu garantieren. Das Krankenhausrecht deckt eine Vielzahl möglicher Anwendungsfälle ab, doch mit kompetenter Unterstützung bewältigen Sie jeden einzelnen davon.

Medizinisches Strafrecht

Angehörige der Heilberufe unterliegen äußerst strengen Richtlinien. Diese Vorgaben sind notwendig, um das Wohlergehen ihrer Patienten nachhaltig zu gewährleisten. Trotzdem kann es passieren, dass Sie als Arzt mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen, die Patienten mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Oft sind Klagen wegen Körperverletzung die Folge. Genau für diese Fälle gibt es die hochgradig ausgebildeten Rechtsanwälte einer Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt am Main.

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Wie in jeder strafrechtlichen Angelegenheit gilt auch im Bereich des Medizinrechts der eiserne Grundsatz: Verweigern Sie die Aussage, bis Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Wenn Sie sich einem strafrechtlichen Verfahren gegenübersehen, ist es überaus wichtig, so schnell wie möglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Medizin- und Strafrecht aufzunehmen. Anwälte prüfen die gegenüber Ihnen erhobenen Vorwürfe umfassend, verlangen Akteneinsicht und überlegen gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie. Ziel der Anwälte ist es stets, die bestehenden Vorwürfe zu entkräften und dafür Sorge zu tragen, dass Ihre ärztliche Reputation nicht zu Schaden kommt. Nur durch eine schnelle Kontaktaufnahme mit einem Rechtsexperten lassen sich oft schlimmere Konsequenzen verhindern. Genauso wie Sie für die Gesundheit Ihrer Patienten kämpfen, setzen sich Anwälte für Ihre Rechte ein.

MVZ-Gründung

Die Zusammenarbeit mit anderen Ärzten ist oftmals eine wichtige Grundlage zur angemessenen gesundheitlichen Versorgung von Patienten. Eine Möglichkeit, um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) dar. Wie bei jeder anderen gesellschaftlichen Unternehmung gilt es auch hier, zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich bereits frühzeitig mit einem Rechtsanwalt für Medizinrecht über den Gründungsprozess zu beraten.

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Rechtsanwälte geben Ihnen Antworten auf Fragen über die ideale Gesellschaftsform sowie die zugehörige Vertragsgestaltung. Eine GbR benötigt beispielsweise andere Vertragsdetails und Voraussetzungen als eine GmbH. Ebenfalls können Rechtsanwälte Sie über mögliche Finanzierungsinstrumente beraten, die Ihnen und Ihren Partnern die MVZ-Gründung erleichtern und die notwendige Liquidität sicherstellen. Selbstverständlich achten Rechtsanwälte auch darauf, dass die Bedürfnisse der einzelnen Vertragsparteien hinreichend Beachtung und die relevanten Regelungen Einzug in den Gesellschaftsvertrag finden. Diese können von Aspekten über die Gewinn- und Verlustbeteiligungen, über Nachfolgeregelungen bis hin zu Fragen über die Geschäftsführertätigkeit reichen. Rechtsanwälte für Medizinrecht stehen Ihnen während des gesamten Gründungsprozesses jederzeit zur Verfügung und gewährleisten einen rechtssicheren Start in ein gemeinsames Medizinisches Versorgungszentrum.

Patientenrecht

Der Gang zum Arzt gehört für viele Menschen zum Alltag. Wir vertrauen den Spezialisten unsere Gesundheit an und in den meisten Fällen ergeht es uns nach der Behandlung besser als zuvor. Als Patient verfügen Sie über umfassende Rechte hinsichtlich der Aufklärung über sowie die anschließende Behandlung.

Doch nicht immer läuft dieser Prozess so reibungslos ab. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen, die Sie mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Genau für diese Fälle gibt es die hochgradig ausgebildeten Rechtsanwälte einer Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt am Main.

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Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie durch ärztliches Wirken mit massiven Einbußen in Ihrer Lebensqualität zurechtkommen müssen. Das kann sowohl auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückzuführen sein. Eine fehlerhafte Blinddarmentfernung hat zu schweren Komplikationen geführt, die durch sauberes chirurgisches Arbeiten vermeidbar gewesen wären? Sie haben einen Angehörigen aufgrund eines sogenannten Kunstfehlers bei einem chirurgischen Eingriff verloren?

Für Rechtsanwälte für Medizinrecht ist es das erklärte Ziel, Ihre Patientenrechte nachhaltig durchzusetzen. Oft kann dafür beispielsweise das Instrument einer Schmerzensgeldklage genutzt werden. Der mögliche Schadensersatz hängt von vielen Faktoren wie etwa der Schwere des Schadens und der nachweislichen Schuld des behandelnden Arztes ab. Ein konkreter Geldwert ist im Vorfeld einer Schmerzensgeldklage nicht klar zu bemessen, doch Rechtsanwälte für Medizinrecht geben ihr Bestes, um für Sie das optimale Ergebnis zu erstreiten.

Pflege

Medizinrecht und Pflege sind für eine Kanzlei für Medizinrecht miteinander verbunden. Sie brauchen juristische Unterstützung bei Fragen rund um Abrechnung und Vergütung? Ihnen wird Abrechnungsbetrug vorgeworfen? Der Vorwurf steht im Raum, einen Fehler bei der Medikation, bei der Aufklärung, bei der Verkehrssicherungspflicht oder der Organisation begangen zu haben?

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Rechtsanwälte beraten Sie als Pflegedienste oder als Pflegeheim bezüglich Kostenerstattungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Zuschlägen und Investitionsaufwendungen und vertreten Sie gegenüber Pflegeversicherungen, Pflegekassen, Sozialhilfeträgern oder dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Rechtsanwälte arbeiten zudem eng mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zusammen und sorgen so dafür, dass Sie Ihren versicherungsvertraglichen Pflichten jederzeit gerecht werden. Egal, um welchen Vorwurf es sich auch handelt: Holen Sie sich unverzüglich Hilfe bei einem Anwalt für Medizinrecht!

Plausibilität

Jeder Vertragsarzt, Vertragszahnarzt oder Vertragspsychotherapeut wird durch Gelder der Kassenärztlichen Vereinigung bezahlt. Die Basis für diese Vergütung stellen die erstellten Abrechnungen der jeweiligen Behandelnden dar. Wenn die Kassenärztliche Vereinigung oder die Krankenkassen jedoch Zweifel an der Korrektheit der Abrechnungen haben, können sie eine Plausibilitätsprüfung in die Wege leiten, um mögliche Ungenauigkeiten präzise festzustellen. Sollte es in Ihrer Praxis dazu kommen, ist es sinnvoll, diesen Prozess von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen.

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Plausibilitätsprüfungen können folgenschwere Konsequenzen nach sich ziehen, wenn die Auftraggeber zum Schluss kommen, dass ein Fehlverhalten des behandelnden Arztes vorlag. Zu den milderen Strafen gehören Honorarrückforderungen oder ein Disziplinarverfahren. Doch auch die Entziehung der Zulassung oder der Verlust der Approbation können eine Folge sein und somit zur Existenzbedrohung werden. Rechtsanwälte unterstützen Sie während des Prüfungsprozesses und setzen sich schon frühzeitig in Ihrem Auftrag gegen mögliche Maßnahmen zur Wehr. Falls nötig, reichen Rechtsanwälte Klage gegen ungerechtfertigte Beschlüsse ein und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche und Reputation gewahrt bleiben. In jedem Fall ist es angeraten, sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt zu wenden, wenn Sie sich einer Plausibilitätsprüfung gegenübersehen.

Praxisabgabe

Die Abgabe der eigenen Praxis dient oftmals als letzter Schritt zur Beendigung des aktiven Berufslebens und soll einen Teil der eigenen Altersvorsorge darstellen. Umso wichtiger ist es, dass dieser Schritt mit der nötigen Weitsicht vollzogen wird, die es ermöglicht, das ideale Ergebnis herauszuholen. Aus diesem Grund unterstützen Rechtsanwälte Sie schon frühzeitig dabei, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um eine Praxisabgabe in die Wege zu leiten.

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Rechtsanwälte einer Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt am Main verfügen über umfassende Erfahrungen zu den relevanten Fragen rund um die Praxisabgabe. Rechtsanwälte kennen die Herausforderungen um das Finden von geeigneten Nachfolgern und Käufern. Selbstverständlich sind Rechtsanwälte ebenso mit den sinnvollen Möglichkeiten zur Kalkulation eines angemessenen Verkaufspreises vertraut, die es Ihnen ermöglichen, am Ende des Abgabeprozesses ein profitables Ergebnis zu erzielen. Oftmals übernehmen Rechtsanwälte in Ihrem Auftrag auch die Kommunikation mit möglichen Nachfolgern und unterbreiten entsprechende Angebote. Die Rechtsanwälte einer Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt am Main erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine vielversprechende Strategie, an deren Ende die erfolgreiche Praxisabgabe umgesetzt wird und stehen Ihnen selbstverständlich für die Beantwortung offener Fragen jederzeit zur Verfügung.

Praxisgemeinschaft

Um die gesundheitliche Versorgung Ihrer Patienten auch langfristig sicherstellen zu können, schließen sich viele Ärzte häufig in Praxisgemeinschaften zusammen. Grundlage dafür bildet ein zugehöriger Gesellschaftsvertrag. Der Unterschied zu normalen privatrechtlichen Gesellschafterverträgen bei der Gründung anderer Unternehmensformen liegt auf der Hand: Es werden medizinische Fragestellungen und Rechtsgebiete thematisiert, die eine hochspezialisierte fachliche Expertise voraussetzen. Ohne die juristische Unterstützung eines Rechtsanwalts für Medizinrecht ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags für eine Praxisgemeinschaft nahezu unmöglich zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund ist es nachdrücklich empfehlenswert, sich am besten an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht zu wenden, wenn Sie beabsichtigen, eine Praxisgemeinschaft zu gründen.

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Grundsätzlich ist es keine gute Idee, auf Musterverträge oder Empfehlungen anderer Ärzte oder Steuerberater zurückzugreifen, da jeder einzelne Gründungsfall individuelle Herausforderungen mit sich bringt, die juristisch sicher abgedeckt sein sollten. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Partnern besprechen Anwälte die Bedürfnisse aller an der Praxisgemeinschaft Beteiligten und achten genau darauf, dass keine relevanten Punkte übersehen werden. Selbstverständlich stehen die Anwälte Ihnen ebenfalls zur Verfügung, wenn Sie bestehende Gesellschaftsverträge ändern oder aus diesen austreten möchten. Anwälte beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und weisen gleichzeitig auf mögliche Problemfelder hin.

Projektentwicklung Ärztehäuser

Kooperation und fachlicher Austausch stellen einen wichtigen Stützpfeiler der ärztlichen Tätigkeit dar. Durch die Bildung eines Ärztehauses wird eine derartige Zusammenarbeit noch stärker unterstützt. Für den Gründungsprozess bedarf es allerdings einer ganzen Reihe unterschiedlicher juristischer Kompetenzen, die ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Medizinrechts kaum zu bewerkstelligen sind. Gemeinsam mit Ihnen begleiten Anwälte Sie bei Ihrer Vision eines Ärztehauses, analysieren geeignete Finanzierungsoptionen und achten auf mögliche baurechtliche Herausforderungen.

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Durch die Erfahrung der Anwälte gelingt es Ihnen, ein umfangreiches Netzwerk an relevanten Akteuren aufzubauen, die Sie bei diesem Vorhaben ebenfalls unterstützen können. Anwälte verfügen über gute Kontakte zu namhaften Architekten und sind in der Lage, auf Ihre individuellen Wünsche schnell zu reagieren. Selbstverständlich begleiten Anwälte Sie über den gesamten Prozess hinweg – von der Konzeption bis zur Eröffnung – und auch darüber hinaus. Die Rechtsanwälte für Medizinrecht einer Kanzlei sorgen dafür, dass die Vision eines florierenden Ärztehauses zur besseren gesundheitlichen Versorgung Ihrer Patienten schon bald Wirklichkeit wird.

Prozessuale Vertretung

Viele Menschen werden im Laufe ihres Lebens einmal mit gerichtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert. Sei es als Beklagter, Geschädigter oder als Zeuge. Auch für Sie als Arzt kann dieser Fall früher oder später eintreten. Sollte es dazu kommen, ist es wichtig, einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite zu wissen, der die prozessuale Vertretung übernimmt. Rechtsanwälte können Ihnen im Medizinrecht diese Verlässlichkeit jederzeit anbieten. Sie sehen sich einer Schadensersatzklage gegenüber? Anwälte prüfen die Vorwürfe und überlegen gemeinsam mit Ihnen eine Prozessstrategie, die Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützt sowie Ihre Reputation bewahrt.

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Selbstverständlich unterstützen Anwälte Sie ebenfalls, wenn Sie als Kläger auftreten möchten. Ein Patient oder Kostenträger verweigert die Zahlung einer von Ihnen erbrachten Leistung? Anwälte übernehmen die Mahnungen und reichen Klage ein, sollte es die Notwendigkeit erfordern. Die Rechtsanwälte einer Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt am Main verfügen über jahrelange Erfahrung in der prozessualen Vertretung der Ansprüche ihrer Mandanten und können auf eine lange Erfolgshistorie zurückblicken. In Ihrem Auftrag setzen Anwälte sich jederzeit dafür ein, dass Ihre Rechte geschützt werden.

Verträge

Der Abschluss von Verträgen bildet die Grundlage jedweder gültiger Rechtsgeschäfte. Doch nicht jeder Vertrag besitzt auch Rechtsgültigkeit. Ob Kaufverträge, Gesellschaftsverträge oder Dienstleistungsverträge – all diese Vertragswerke bedürfen einer korrekten Ausgestaltung und müssen konkrete gesetzliche Vorgaben beachten. Auch Sie als Mediziner werden in Ihrem Alltag mit einer Fülle unterschiedlicher Vertragsarten konfrontiert. Damit dabei keine Fehler passieren, ist es sehr sinnvoll, die Vertragsgestaltung von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen, der ebenfalls mit den Komplexitäten des Vertragsrechts vertraut ist. Die Rechtsanwälte einer Kanzlei bieten Ihnen genau diese Möglichkeit.

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Anwälte für Medizinrecht haben sich darauf spezialisiert, Mediziner bei allen anfallenden Vertragsfragen zu unterstützen und jederzeit rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Sei es die Erstellung, Prüfung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen, die vertragliche Vereinbarung von ärztlichen Behandlungen in Form von Honorar- oder Konsiliararztverträgen oder die Ausgestaltung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen im Zuge der Eröffnung einer eigenen Praxis. Anwälte sind mit den Details des Vertragsrechts bestens vertraut und können Ihnen eine umfassende Beratung über sämtliche Vertragsdetails gewährleisten. Vereinbaren Sie ein zeitnahes Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt und sichern Sie Ihre Verträge durch juristische Expertise rechtlich ab.

Vertragsarztrecht

Ihnen droht das Entziehen oder das Ruhen Ihrer Zulassung als Vertragsarzt wegen einer groben Pflichtverletzung? Oder brauchen Sie Unterstützung bei Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftslichkeitsprüfungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)? Das Vertragsarztrecht zeichnet sich durch eine intensive Reglementierung der ärztlichen Leistung und Vergütungen aus und ist alleine kaum zu durchdringen!

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Eine Kanzlei für Medizinrecht berät Sie umfassend im Bereich des gesamten Vertragsarztrechts, insbesondere bei Fragen der vertragsärztlichen Zulassung, der Teilzulassung, der Belegarzt- und Sonderbedarfszulassung und der Anstellung von Ärzten. Anwälte unterstützen Sie auch bei der Übertragung der Zulassung auf Nachfolger, Ruhen und Vermeidung ihrer Entziehung.

Wettbewerbsrecht

Auch Ärzte und Apotheker unterliegen den klaren Regeln des Wettbewerbsrechts. Insbesondere in Bezug auf Werbemaßnahmen gelten für Mediziner sehr strenge Vorgaben. Diese Regelungen sind ohne Fachwissen nicht immer einfach vollständig im Überblick zu behalten. Aus diesem Grund bieten die Rechtsanwälte für Medizinrecht einer Kanzlei Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Aspekten des Wettbewerbsrechts an. Sie sind sich unsicher, ob eine von Ihnen gewählte Werbemaßnahme den Anforderungen des Wettbewerbsrechts entspricht? Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit den Anwälten und finden Sie gemeinsam einen rechtssicheren Weg, dieses zu verwirklichen.

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Doch auch abseits von klassischen Werbemaßnahmen gelten viele Regeln, die es zu beachten gilt. Insbesondere Apotheken müssen im Zuge der Medikamentenabgabe sehr bewusst darauf achten. Beispielsweise gilt es als ein Verhalten unlauteren Wettbewerbs, wenn Sie ohne entsprechendes Rezept verschreibungspflichtige Medikamente abgeben. Daraus können sehr schnell zivilrechtliche und schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Sehen Sie sich solchen Vorwürfen gegenüber, vertreten Anwälte Sie selbstverständlich und prüfen deren Rechtmäßigkeit genau. In jedem Fall sollten Sie besser einmal zu häufig als zu wenig mit einem Rechtsanwalt sprechen, wenn Sie sich mit einer wettbewerbsrechtlichen Fragestellung konfrontiert sehen, die Sie nicht allein beantworten können.

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Wenn sich die Kassenärztliche Vereinigung bei Ihnen meldet, kann das oft ein unschönes Erwachen sein. In einem Brief wird von Ihnen verlangt, dass Sie einen größeren Geldbetrag zurückzahlen, da Ihnen vorgeworfen wird, Ihre Praxis nicht wirtschaftlich genug geführt zu haben? Wer sich mit einer solchen Forderung konfrontiert sieht, ist natürlich etwas geschockt und überlegt, welche Schritte nun zu unternehmen sind. Der erste und beste Schritt ist die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt für Medizinrecht, der Sie während des Verfahrens einer Wirtschaftlichkeitsprüfung tatkräftig unterstützt.

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Nicht jede Zahlungsforderung ist auch rechtmäßig. Anwälte für Medizinrecht sind darauf spezialisiert, die angestrengte Wirtschaftlichkeitsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung genau auf ihre Grundlage zu prüfen. Gleichzeitig stehen Anwälte Ihnen während der Verhandlungen mit den verantwortlichen Ausschüssen bei und legen in Ihrem Auftrag Widerspruch gegen gefasste Beschlüsse ein. Die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis stellt einen zentralen Stützpfeiler Ihrer Existenzgrundlage dar und eine Rückzahlungsforderung kann diesen gefährlich ins Wanken bringen. Anwälte sorgen dafür, dass es nicht dazu kommt und unterstützen Sie während dieser belastenden Zeit.

Zulassungsverfahren

Nicht jeder Arzt oder Psychotherapeut darf automatisch auch die gesundheitliche Versorgung der gesetzlich Versicherten übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine Zulassung als Vertrags(zahn)arzt oder Vertragspsychotherapeut durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen für die Antragstellung unterscheiden sich teils deutlich je nach gewähltem Fachgebiet sowie nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wird. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, diesen Weg von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen.

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Anwälte für Medizinrecht achten darauf, dass alle geltenden Voraussetzungen im Zuge der Antragstellung beachtet werden und stehen Ihnen bei Unklarheiten jederzeit Rede und Antwort.

Darüber hinaus beraten Anwälte Sie auch umfassend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im Zuge der Gründung oder Eingliederung eines Medizinischen Versorgungszentrums bestehen und ebenfalls mit einem spezifischen Zulassungsverfahren daherkommen. Für Anwälte ist es wichtig, dass der Prozess des Zulassungsverfahrens für Sie so reibungslos wie nur möglich abläuft. Vereinbaren Sie zeitnah ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Medizinrecht, um die Chancen für eine erfolgreiche Antragstellung signifikant zu erhöhen.

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