Alimente
Ehevertrag
Der Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, welcher nicht zwangsläufig nur vor der Eheschließung, sondern auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werden kann. Dieser Vertrag gibt bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung vor. Das Augenmerk ist dabei insbesondere auf den finanziellen Ausgleich gerichtet. Ein, am besten von einer Anwältin für Familienrecht in Frankfurt, aufgesetzter Ehevertrag gibt den Ehegatten die Möglichkeit Klarheit über Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Ehegattenunterhalt
Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beginnt mit Rechtskraft der Scheidung und besteht insbesondere bei der Betreuung gemeinsamer (vor allem minderjähriger) Kinder, bei chronischen Krankheiten und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten. Auch der Umstand, dass ein Ehegatte während der Ehezeit der Familie willen erwerbslos war, wird in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, da der Einstieg nach langer Erwerbslosigkeit in den Arbeitsmarkt unter schweren Bedingungen möglich sein wird. Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Frankfurt prüfe ich Ihren Anspruch auf Ehegattenunterhalt und unterstütze Sie auch dabei diesen zu erhalten.
Erziehungsrecht
Erziehungsrecht umfasst die Erziehung und alltägliche Pflege und Versorgung von Minderjährigen. Das Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht der Eltern für ihre Kinder ist in Deutschland im Grundgesetz in Art. 6 Absatz verankert. Das Sozialgesetzbuch sieht für hilfebedürftige Eltern spezielle Hilfeprogramme vor, bei denen Eltern und ihren Kindern qualifizierte Jugendamtsmitarbeiter und Pädagogen zur Seite stehen. Fragen Sie unsere Rechtsanwälte für Familienrecht in Frankfurt, wenn Sie mehr erfahren möchten.
Familienzusammenführung
Zum Zweck der Familienzusammenführung können deutsche Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik aufhalten, ihre ausländischen Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartner und minderjährige Kinder nachziehen lassen (sog. Familiennachzug). Oft kommen bei Familienzusammenführungen mit dem Support einer Anwältin für Familienrecht aus Frankfurt sehr positive Resultate raus.
Güterrecht
Unter dem gesetzlichen Güterstand versteht man die Ordnung der vermögensrechtlichen Verhältnisse unter den Ehegatten, die mangels einer anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarung kraft Gesetzes eintritt. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung findet in der Zugewinngemeinschaft ein Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Wir als Rechtsanwälte für Familienrecht in Frankfurt unterstützen Sie in dieser schwierigen Phase.
Kindergeld
Die Familienkasse gewährt Familien staatliche Hilfe in Form von Kindergeld für die Kindererziehung. Kindergeld kann grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr beansprucht werden. Darüber hinaus besteht der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr nur dann, wenn Kinder sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein freiwilliges soziales Jahr leisten oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht für sich selbst aufkommen können. Sollten Sie Fragen zum Thema Kindergeld haben oder wenn ich Sie als Rechtsanwältin für Familienrecht dabei unterstützen kann Ihre Ansprüche durchzusetzen, können Sie mich jederzeit kontaktieren.
Kinderschutz- und Ehegattenschutzklausel
Liegen alle Scheidungsvoraussetzungen vor, so soll die Ehe in bestimmten Fällen ausnahmsweise trotzdem nicht geschieden werden. Solche Situationen einer Scheidung sind oftmals komplex zu lösen und bedürfen der Unterstützung durch eine Anwältin für Familienrecht in Frankfurt. Dies ist insbesondere der Fall bei Greifen der sogenannten „Kinderschutzklausel“ und der „Ehegattenschutzklausel“. Wenn durch die Scheidung das Kindeswohl gefährdet ist, darf die Ehe nicht geschieden werden. Ebenso darf die Ehe nicht geschieden werden, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Scheidung für den anderen Ehegatten eine so schwere Härte darstellen würde. Sollte bei Ihnen so ein Fall vorliegen, rufen Sie am besten gleich mich, Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Frankfurt an.
Kindesunterhalt
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie hat keine Gesetzkraft, sondern stellt lediglich eine Richtlinie dar. Sie weist anhand des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten und des Alters des unterhaltsberechtigten Kindes den monatlichen Unterhaltsbeitrag auf. Als Anwältin für Familienrecht in Frankfurt berate ich Sie darüber natürlich auch gerne ausführlich.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung eines einwilligungsfähigen Volljährigen, mit denen er Entscheidungen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe für den Fall der späteren Einwilligungsunfähigkeit trifft. Setzen Sie besser zeitnah mit mir, Ihrer Rechtsanwältin für Familienrecht in Frankfurt, eine vollumfängliche Patientenverfügung auf, damit Sie ruhig schlafen können.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Um lange Gerichtsverfahren und mögliche Scheidungsverfahren zu vermeiden, besteht die Möglichkeit vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, die ebenfalls notariell beurkundet werden muss. Diesen sollten Sie ratsamer Weise mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Frankfurt aufsetzen. Folgende Regelungspunkte finden sich immer wieder in solchen Vereinbarungen: Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes sowie Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflichten, Umgangsrecht, Vereinbarungen über die Ehewohnung, Steuerfragen und -gestaltungen, Tilgung von gemeinsamen Schulden etc. Zögern Sie nicht unsere Anwältin für Familienrecht in Frankfurt zu kontaktieren.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt bezeichnet das Geld, das dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, damit er seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Die Höhe wird in bestimmten zeitlichen Abständen von der Rechtsprechung immer wieder angepasst, richtet sich in der Regel nach der Pfändungsfreigrenze. Wollen Sie wissen, wie hoch der Selbstbehalt bei Ihnen oder Ihrem Partner ist? Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt beraten.
Sorgerecht
Das Sorgerecht umfasst die Personen- und die Vermögenssorge des minderjährigen Kindes. Als Rechtsanwältin für Familienrecht bin ich damit bestens vertraut. Als Regelfall legt das Gesetz die gemeinsame Sorge beider Eltern zugrunde. Als Anwältin für Familienrecht in Frankfurt unterstütze ich Sie auch bei einem möglicherweise auftretenden Sorgerechtsstreit. Auch im Falle einer Scheidung und des damit verbundenen Scheidungsverfahrens bleibt die gemeinsame elterliche Sorge bestehen, bis einer der Elternteile die Übertragung der alleinigen Sorge beantragt. Statt der Übertragung der vollständigen elterlichen Sorge können auch nur Teilbereiche wie Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden. Als Anwältin für Familienrecht in Frankfurt helfe ich Ihnen gerne, wenn oder auch bevor es zu Uneinigkeit über das Sorgerecht kommt.
Trennungsunterhalt
Trotz Trennung sind Ehegatten weiter füreinander verantwortlich. Insbesondere in finanzieller Hinsicht haben Ehegatten gegenseitig die durch die Trennung erlittenen Nachteile auszugleichen. Nach § 1361 BGB kann ein getrennt lebender Ehegatte einen Unterhalt verlangen, der dem des geschiedenen Ehegatten entspricht. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt mit der Trennung und endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Prüfen Sie mit der Unterstützung unserer Rechtsanwälte für Familienrecht in Frankfurt Ihre Ansprüche.
Umgangsrecht
Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Als Anwältin für Familienrecht in Frankfurt ist es meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass hierbei alles rechtlich korrekt abläuft. Das Umgangsrecht gibt den Eltern die Möglichkeit das Kind in regelmäßigen Abständen nach einer Trennung zu sehen und zu sprechen, um einer Entfremdung vorzubeugen. Doch nicht nur Eltern, sondern auch Großeltern und anderen Familienangehörigen steht das Umgangsrecht zu, solange der Umgang das Kindeswohl fördert. Wird Ihnen das Umgangsrecht verwehrt oder wollen Sie aus triftigen Gründen, dass Ihr Ex-Partner keinen Umgang mit Ihrem Kind haben soll? Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Unsere Kanzlei in Frankfurt hilft Ihnen.
Vaterschaftsanfechtung
Im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung stellt das Gericht in der Regel durch einen DNA-Test (Vaterschaftstest) fest, dass der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Nach dieser Feststellung entfallen die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen bisherigem rechtlichen Vater und dem Kind rückwirkend. Die Vaterschaft ist innerhalb von 2 Jahren ab Kenntnis der Umstände die gegen die Vaterschaft sprechen, am besten mit der Hilfe eines versierten Rechtsanwalts für Familienrecht anzufechten.
Vormundschaft
Ein Vormund muss für ein minderjähriges Kind bestellt werden, wenn entweder kein Elternteil mehr zur Verfügung steht oder Eltern sich disqualifiziert haben die Angelegenheiten ihres Kindes verantwortungsvoll zu regeln. Weitere Fragen hierzu beantwortet Ihnen Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Frankfurt gerne telefonisch oder persönlich.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine andere Person dazu bevollmächtigt im Namen und mit Wirkung für den Vollmachtgeber Erklärungen abzugeben, zu denen der der Vollmachtgeber infolge des Verlustes seiner Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist. Was Sie bei einer solchen Vorsorgevollmacht beachten sollten, zeigt Ihnen gerne Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht aus unserer Kanzlei.
Zugewinn
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen, d.h. das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags, das Anfangsvermögen, d.h. das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung, übersteigt. Somit steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleich zu. Damit Sie einen Überblick bekommen und Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt, hilft Ihnen Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht bei Ihrer Scheidung gerne.