Abfindung
Abfindungen werden regelmäßig gezahlt, um den Verlust des Arbeitsplatzes für den betroffenen Arbeitnehmer auszugleichen. Die Zahlung kann durch den Arbeitgeber gem. § 1a KSchG bereits in der Kündigung angeboten werden oder aber danach zur Erlangung von Rechtssicherheit verhandelt werden. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung unter Angestellten gibt es nach Erhalt einer Kündigung nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Ihre Sorgen sind meine Herausforderungen, sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus unserer Kanzlei an, wir vertreten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber und suchen nach einer für beide Seiten tragbaren Lösung.
Ihr Arbeitgeber will sich von Ihnen trennen? Ihnen wurde gekündigt? Ist das rechtens?
Er hat Ihnen einen Auflösungsvertrag und eine Abfindung vorgeschlagen? Sie müssen sich nur ganz schnell entscheiden? Am besten sofort? Vorsicht! Nur nichts übereilen.
Hier drohen Stolperfallen.
Wenn Sie zu schnell etwas unterschreiben, können Sie später mitunter nicht mehr für eine Änderung gerichtlich vorgehen. Fristen sind zu wahren. Sie haben nur eine begrenzte Zeit nach einer Kündigung, um dagegen vorzugehen.
Viele Fragen prasseln jetzt auf Sie ein.
Habe ich ein Recht auf eine Abfindung?
Wussten Sie, dass über 80 Prozent nach einem Jobverlust keine Abfindung erhalten?
Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Unternehmen leisten diese einmalige Zahlung, weil sie das Risiko eines Gerichtsverfahrens vermeiden wollen. Wenn Zweifel bestehen, ob die Firma überhaupt kündigen darf, bietet sie gerne einen Aufhebungsvertrag an. Mit einmalig finanzieller Entschädigung.
Dieser Vertrag sollte genauestens von einem Rechtsanwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht geprüft werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Auf keinen Fall sollten Sie sofort unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten in der negativen Situation Positives herausholen kann. Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Frankfurt kenne die Formulierungen, mit denen juristisch um Ihr Geld gefeilt wird.
Wie hoch ist meine Abfindung?
Online-Abfindungsrechner rechnen Ihnen rasch schöne Zahlen aus. Ab in den Urlaub. Oder reicht es, um sich ein neues Auto zu kaufen? Lassen Sie sich nichts im Internet erzählen, das dann nicht eintritt.
Die Höhe einer Abfindung ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Wie hoch Ihre individuelle Zahlung ausfällt, hängt unter anderem von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und auch von der Branche ab. Besonders aber von Ihrem Verhandlungsgeschick. Oder von meinem.
Holen Sie sich eine der besten arbeitsrechtlichen Beratung und Hilfe an Ihre Seite. Im Raum Frankfurt sind wir Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Wir kämpfen um Ihr Recht und Geld.
Nutzen Sie uns als Ihre persönlichen Abfindungsrechner.
Wir erklären Ihnen auch die steuerliche Auswirkung.
Wir übernehmen die Verhandlungen und führe die Abfindungsgespräche mit Ihrem Arbeitgeber.
Abmahnung
Bei einem Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten können Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer ermahnen oder ihm eine so genannte Abmahnung aussprechen. Auch hierbei gilt es die von der Rechtsprechung immer höher gelegten Hürden zu erfüllen. Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Angestellte über die erfolgreiche Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte, sowie Arbeitgeber vor und bei der Aussprache von rechtswirksamen Abmahnungen als Beanstandung eines Fehlverhaltens.
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer unterliegen Sie dem Kündigungsschutz. Natürlich. Eine Abmahnung ist jedoch ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung. Also Vorsicht. Nehmen Sie eine Abmahnung nicht einfach hin. Schon gar nicht, wenn Sie der Ansicht sind, diese sei ungerechtfertigt.
Wehren Sie sich.
Schützen Sie sich vor weiteren Maßnahmen:
- Fordern Sie den Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
- Schreiben Sie eine Gegendarstellung.
- Bewegen Sie Ihre Firma zur Rücknahme der Abmahnung.
- Klagen Sie auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
- Wie? Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen bei den richtigen Schritten und mit den richtigen Worten.
Was ist eine Abmahnung überhaupt?
Zunächst ist die Abmahnung im Arbeitsrecht eine Unmutsäußerung. Sie wird in Ihrer Personalakte gespeichert. Die Abmahnung ist die gelbe Karte. Sie weist daraufhin, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, Sie hätten sich pflichtwidrig verhalten. Entgegen des miteinander geschlossenen Arbeitsvertrags. Gleichzeitig impliziert diese die Androhung der Konsequenz, Sie zu entlassen.
Weshalb werden Abmahnungen ausgesprochen?
Wenn Sie regelmäßig zu spät kommen, Anweisungen nicht befolgen, bei der Arbeit nachweislich Leistung verweigern oder minimieren, wenn Sie am Arbeitsplatz Alkohol trinken oder Sie betrunken erscheinen, kann das eine Abmahnung und daraus gesteigert im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.
Wie bei einer Abmahnung reagieren?
Abgemahnt zu werden, trifft. Manch einer ist wütend, ein anderer traurig, verletzt. Sie müssen eine Abmahnung nicht hinnehmen. Egal, was eventuell vorgefallen ist, rechtfertigen Sie sich nicht spontan im Gespräch. Ebensowenig sollten Sie einräumen, dass Vorwürfe eventuell gerechtfertigt sind. Überlegen Sie sich, ob es für Ihren weiteren Berufsweg sinnvoll ist, sich zu entschuldigen. Ohne Ihr Gesicht zu verlieren.
Sie fühlen sich zu Unrecht kritisiert? Finden Sie heraus, was der Abmahnung voraus gegangen ist, schalten Sie gegebenenfalls die Betriebsräte ein. Wollen Sie eine Gegendarstellung oder gegen die Abmahnung klagen? Denken Sie daran, gegebenenfalls Beweismittel zu sichern.
Lassen Sie Ihre Abmahnung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt prüfen. Emotionen verblenden oft den Blick für Wesentliches. Jemand, der nicht selbst betroffen ist, sieht mehr. Wir stehen Ihnen als Vermittler zur Seite. Überlassen Sie uns die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber. Sprechen Sie mit uns. Wir sind für Sie da. Bei uns erhalten Sie eine kompetente Beratung.
Arbeitsvertrag
In einem Arbeitsvertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Grundsätzlich können Arbeitsverträge auch mündlich abgeschlossen werden. Empfehlenswert ist jedoch die wesentlichen Bedingungen schriftlich festzuhalten. Bei z. B. befristeten Arbeitsverträgen ist dies so gar verpflichtend, da andernfalls die Befristung unwirksam ist. Denn Verträge sind zum vertragen da.
Als Fachanwalt und Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bieten wir Beratung bei Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen durch z. B. Aufhebungsverträge oder Entlassung.
Arbeitszeugnis
Dem Arbeitszeugnis sollte die Dauer und Art der bisher ausgeübten Tätigkeiten eines Angestellten entnommen werden können. Weiterhin soll es Auskunft über die Leistungen und Kenntnisse für den fraglichen Job enthalten, so dass Angestellte immer ein großes Interesse an einem zutreffenden und möglichst wohlwollend formulierten Arbeitszeugnis haben. Aus diesem Grund haben sich über die Jahre die so genannten Codes im Arbeitszeugnis entwickelt, welche fast eine kleine Geheimsprache darstellen, weshalb ein Zeugnis durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei überprüft werden sollte. Unsere Kanzlei berät Angestellte bei der Überprüfung und Korrektur, aber auch Arbeitgeber bei der Erstellung von rechtssicheren Zeugnissen.
Aufhebungsvertrag
Als Aufhebungsvertrag wird die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet. Es ist daher das deutlich mildere Mittel zu einer Entlassung, die immer nur von einer Partei ausgesprochen werden kann. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es daher erforderlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Inhalte einig sind. Nach dem es bei einem Aufhebungsvertrag jedoch zu Problemen beim Bezug von Arbeitslosengeld kommen kann, sollten Sie sich als Angestellter dringend noch vor Abschluss eines solchen Vertrages, aber auch vor Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung von Ihrem Rechtsanwalt beraten lassen.
Betriebsverfassungsrecht / Kollektives Arbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht ist zu großen Teilen im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und beinhaltet eine Vielzahl von Regelungen zwischen den Betriebsparteien, wie z. B. dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat oder Tarifparteien. Im Gegensatz zum individual Arbeitsrecht, bei dem es immer um den Einzelnen geht, ist im kollektiven Arbeitsrecht immer das Kollektiv betroffen. Wir als Anwälte vertreten hierbei Unternehmen mit Betriebsräten, wie auch Betriebsräte von der Wahl bis zur täglichen Arbeit. Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Beratung bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialpläne.
Bossing
Als Bossing wird eine Unterform des Mobbings bezeichnet, bei der der Vorgesetzte den Angestellten „auf der Abschussliste“ hat und ihn rausekeln will, statt ihm zu kündigen. Unter Bossing fallen nur systematische, wiederholte Angriffe und nicht nur einmalig aufgetretene Übergriffe oder Unfreundlichkeiten. Das Bossing ist eine Auseinandersetzung, die der Angestellte nicht alleine führen kann. Hier sind wir als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt der richtige Ansprechpartner.
Fristlose Kündigung
Bei der fristlosen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden. Sie wird immer dann ausgesprochen, wenn das Abwarten der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Für eine fristlose Entlassung muss immer ein so genannter wichtiger Grund vorliegen, der die fristlose oder auch außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Bei einer fristlosen oder außerordentlichen Entlassung ist es daher dringend angeraten sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt beraten zu lassen.
Insolvenz des Arbeitgebers
Ein Insolvenzverfahren kann durch den Schuldner (Arbeitgeber) oder einen Gläubiger eingeleitet werden. Es wird immer dann eröffnet, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt und die noch vorhandene Masse ausreicht, das Verfahren durchzuführen. Nach einem Insolvenzantrag, wird regelmäßig ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, welcher in der Regel kurzfristig entscheidet, ob das Unternehmen (zunächst) fortgeführt wird oder gleich geschlossen werden muss. Hierbei hat der Insolvenzverwalter erleichterte Entlassungsmöglichkeiten. Lohnforderungen aus Zeiten vor dem Insolvenzantrag sind leider nur Insolvenzforderungen, welche beim Verwalter angemeldet werden müssen. Solche aus der Zeit nach der Insolvenzeröffnung werden Masseschulden genannt und sind vor den „normalen“ Insolvenzforderungen zu begleichen.
Kündigung
Mit der Kündigung soll regelmäßig das Arbeitsverhältnis beendet werden. Hierbei findet unter geringen Voraussetzungen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung, welches dem Kündigenden gewisse Hürden auferlegt, wonach eine Entlassung nur wirksam ist. Jeder Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin unserer Kanzlei vertritt Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung, berät aber auch Arbeitgeber vor und nach Ausspruch einer Entlassung, zur Vermeidung hoher Abfindungszahlungen.
Kündigungsschutzklage
Wenn Sie gekündigt wurden, kann die Rechtmäßigkeit dieser Entlassung nur durch eine Kündigungsschutzklage festgestellt werden. Entscheidend kann hierbei sein, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für Sie anwendbar ist, denn dieses enthält eine Reihe von Regelungen, wo nach eine Entlassung sozial ungerechtfertigt und mithin rechtsunwirksam sein kann. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Entlassung eingereicht werden. Ob das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen Anwendung findet, kann in einem ersten Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt ermittelt werden, aber auch wenn dies nicht der Fall sein sollte befinden Sie sich nicht in einem rechtsleeren Raum.
Lohnstreitigkeiten
Lohnstreitigkeiten sind meist sehr belastend, da sie den Lohnabhängigen ggf. in seiner Existenz gefährden können. Da verdienter Lohn nur mit einem Titel bei dem Arbeitgeber mit Zwang beigetrieben werden kann, gilt es bei Lohnstreitigkeiten auch aus eigenem Interesse schnell zu sein. Darüber können Lohnrückstände unter Umständen zu dem sogenannten Zurückbehaltungsrecht führen, so dass Angestellte mit offenen Lohnforderungen nicht mehr ihrer geschuldeten Arbeit nachgehen müssen, aber trotzdem für diese Zeit weiterhin bezahlt werden müssen. Bei der Durchsetzung von Lohnstreitigkeiten sind ggf. Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten, so dass Sie auch in solchen Fällen den Rat durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen sollten.
Mobbing
Mit dem aus dem amerikanischen stammenden Begriff „Mobbing“ wird versucht, eine letztlich bekannte Situation am Arbeitsplatz schlagwortartig zu erfassen: den „Krieg am Arbeitsplatz“. Sollten Sie sich als Opfer von Mobbing sehen, da das schlechte, belastende Klima am Arbeitsplatz nicht nur vorübergehend war, sondern Ihnen immer „Gegenwind“ entgegen kommt, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt über mögliche Reaktionen sprechen. Denn die allgemeine Verhaltensregel für Mobbingopfer gibt es nicht. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Beratung unserer Anwälte.