Abstandsverstoß
Abstandsmessungen nehmen gerade auf Autobahnen immer mehr zu. Allerdings sollte man sich auch einer Abstandsmessung nicht ungeprüft „ergeben“, denn auch hier gelingt es uns immer wieder Fehler zu entdecken, wodurch Punkte und/oder Fahrverbot vermieden werden können.
Alkohol oder Drogen
Gerade wenn Alkohol oder andere unerlaubte berauschende Mittel im Spiel waren, sollte nicht ohne einen erfahren Verteidiger vorgegangen werden, da hierbei der Führerschein nicht nur für eine absehbare Dauer gefährdet wird, sondern ggf. bis zu einer erfolgreichen MPU in Gefahr ist.
Bussgeldbescheid
Mit dem Bußgeldbescheid werden unter anderem Verstöße gegen die StVO, wie z.B. überhöhte Geschwindigkeit oder Unterschreitung des vorgeschriebenen Abstands geahndet. Die Höhe des Bußgeldes ergibt sich im Verkehrsrecht aus den Bußgeldtabellen. Zuzüglich zu der Geldbuße müssen auch immer die Kosten und Auslagen gezahlt werden, welche zusammen mindestens 28,50 € betragen. Ungeprüft sollten Sie die Geldbuße niemals akzeptieren. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, wir zeigen Ihnen gerne die Möglichkeiten. In jedem Fall gilt es schnell zu sein, da der Bußgeldbescheid zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig wird.
Geschwindigkeitsverstoß
Wir kennen die verwendeten Messgeräte und kennen deren Schwachstellen. Häufig führen Kleinigkeiten zu einer Unverwertbarkeit der Messung oder aber zumindest zu einer Erhöhung des Toleranzabzugs, so dass Sie ggf. aus den Punkterängen rutschen.
Ordnungswidrigkeit
Die meisten Vergehen im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Die Ordnungswidrigkeit ist so zu sagen die „kleine Schwester“ der Straftat. Als solche werden in Deutschland (geringfügige) Verletzungen von Rechtsvorschriften wie z.B. die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder der Rotlicht-Verstoß bezeichnet, die regelmäßig mit einer Geldbuße durch einen Bußgeldbescheid geahndet werden. Bei Ordnungswidrigkeiten gelten im Vergleich zum Strafrecht u.a. andere Verjährungsregeln. So kann eine Ordnungswidrigkeit aus dem Bereich des Verkehrsrecht bereits nach 3 Monaten verjährt sein. Sollte Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden und Sie haben z.B. bereits einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen, sollten Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen, um mehr über die bestehenden Möglichkeiten zu erfahren.
Rotlichtverstoß
Der Rotlichtverstoß ist nach den Geschwindigkeitsverstößen das zweithäufigste Verkehrsvergehen. Er kann wegen der drohenden Punkte und dem schnell drohenden Fahrverbot für den Betroffenen ganz erhebliche Auswirkungen haben. Doch auch hier kann oft geholfen werden, indem der Vorwurf eine rote Ampel überfahren zu haben erschüttert wird und so das angedrohte Fahrverbot vermieden wird.