Verkehrsrecht – Ordnungswidrigkeiten

Gerade Vielfahrer sind häufig auf ihren Führerschein angewiesen, aber auch die anderen verzichten nur ungerne auf ihn. Wir überprüfen für Sie den Ihnen gemachten Vorwurf der Ordnungswidrigkeit, wenn Sie mal wieder erst bei dunkelrot über die Ampel, zu schnell oder zu dicht aufgefahren sind.

Wir kennen die Fehlerquellen und effektiven Methoden, um Bußgelder zu vermeiden, zu verringern und im besten Fall den Führerschein zu erhalten.

Wir vertreten Sie gegenüber der Polizei, den Bußgeldbehörden und Gerichten bundesweit. Bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, gerade einem solchen, bei dem ein Fahrverbot droht, ist die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers dringend zu empfehlen, um die Sache noch in die „richtigen Bahnen“ lenken zu können.

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Bearbeitete Bußgeldbescheide pro Jahr*
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Dabei kleinere oder größere Mängel in den Bußgeldakten pro Jahr*

*im Durchschnitt der letzten 5 Jahre

Meine Erfahrung zeigt, dass ca. 45% aller Bußgeldbescheide mit kleineren bis größeren Mängeln belegt sind, so dass es immer ratsam ist, den Vorwurf überprüfen zu lassen.

Auch bei drohendem Bußgeld gilt:

–    Kühlen Kopf bewahren
–    Sie haben das Recht zu schweigen
–    Keine Schuldeingeständnisse abgeben
–    Einspruch gegen Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen einlegen

Wir bieten Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Vorwurf. Hierfür benötigen wir lediglich den Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid. Sie können uns diesen gerne per E-Mail zu kommen lassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück und bespreche das weitere Vorgehen und die dabei entstehenden Kosten. Erst danach können Sie entscheiden, ob Sie meine weitere Hilfe in Anspruch nehmen möchten.

Schwerpunkte
Ihre Experten

Abstandsverstoß

Abstandsmessungen nehmen gerade auf Autobahnen immer mehr zu. Allerdings sollte man sich auch einer Abstandsmessung nicht ungeprüft „ergeben“, denn auch hier gelingt es uns immer wieder Fehler zu entdecken, wodurch Punkte und/oder Fahrverbot vermieden werden können.

Alkohol oder Drogen

Gerade wenn Alkohol oder andere unerlaubte berauschende Mittel im Spiel waren, sollte nicht ohne einen erfahren Verteidiger vorgegangen werden, da hierbei der Führerschein nicht nur für eine absehbare Dauer gefährdet wird, sondern ggf. bis zu einer erfolgreichen MPU in Gefahr ist.

Bussgeldbescheid

Mit dem Bußgeldbescheid werden unter anderem Verstöße gegen die StVO, wie z.B. überhöhte Geschwindigkeit oder Unterschreitung des vorgeschriebenen Abstands geahndet. Die Höhe des Bußgeldes ergibt sich im Verkehrsrecht aus den Bußgeldtabellen. Zuzüglich zu der Geldbuße müssen auch immer die Kosten und Auslagen gezahlt werden, welche zusammen mindestens 28,50 € betragen. Ungeprüft sollten Sie die Geldbuße niemals akzeptieren. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, wir zeigen Ihnen gerne die Möglichkeiten. In jedem Fall gilt es schnell zu sein, da der Bußgeldbescheid zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig wird.

Geschwindigkeitsverstoß

Wir kennen die verwendeten Messgeräte und kennen deren Schwachstellen. Häufig führen Kleinigkeiten zu einer Unverwertbarkeit der Messung oder aber zumindest zu einer Erhöhung des Toleranzabzugs, so dass Sie ggf. aus den Punkterängen rutschen.

Ordnungswidrigkeit

Die meisten Vergehen im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Die Ordnungswidrigkeit ist so zu sagen die „kleine Schwester“ der Straftat. Als solche werden in Deutschland (geringfügige) Verletzungen von Rechtsvorschriften wie z.B. die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder der Rotlicht-Verstoß bezeichnet, die regelmäßig mit einer Geldbuße durch einen Bußgeldbescheid geahndet werden. Bei Ordnungswidrigkeiten gelten im Vergleich zum Strafrecht u.a. andere Verjährungsregeln. So kann eine Ordnungswidrigkeit aus dem Bereich des Verkehrsrecht bereits nach 3 Monaten verjährt sein. Sollte Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden und Sie haben z.B. bereits einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen, sollten Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen, um mehr über die bestehenden Möglichkeiten zu erfahren.

Rotlichtverstoß

Der Rotlichtverstoß ist nach den Geschwindigkeitsverstößen das zweithäufigste Verkehrsvergehen. Er kann wegen der drohenden Punkte und dem schnell drohenden Fahrverbot für den Betroffenen ganz erhebliche Auswirkungen haben. Doch auch hier kann oft geholfen werden, indem der Vorwurf eine rote Ampel überfahren zu haben erschüttert wird und so das angedrohte Fahrverbot vermieden wird.