Verkehrsrecht – Unfall
Insbesondere im Verkehrsrecht können mögliche Ansprüche nach einem Unfall erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Auch wenn Sie an dem Unfall keine Schuld hatten, hat die Versicherung des Unfallgegners immer das Interesse, den Schaden möglichst gering zu halten. Hier gilt häufig das Sprichwort: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.“
Zur Frage der Übernahme von Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall hat das OLG Frankfurt entschieden:
Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG Frankfurt, Urteil vom 02. Dezember 2014 – 22 U 171/13).
Bei einem Unfall helfen wir Ihnen kompetent und zügig bei:
– der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen inkl. ggf. Schmerzensgeld
– der Beweissicherung
– Ermittlung des Schadensumfangs
– der Auswahl des Gutachters
– Fragen der Wertminderung
Unsere Kosten zahlt – bis auf wenige Ausnahmen – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Sollte Ihr Fall eine der wenigen Ausnahmen betreffen, so weisen wir Sie selbstverständlich bereits bei unserer Beauftragung darauf hin. Sie können uns gerne unverbindlich Ihre Unfalldaten auf diesem Formular mitteilen. Wir melden uns dann bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung. Die Übermittlung des Formulars erfolgt SSL-verschlüsselt und begründet noch kein Mandatsverhältnis.
Sie haben ein Recht auf:
– den Gutachter Ihrer Wahl
– den Anwalt Ihrer Wahl
– die freie Entscheidung, ob, wann und wie Sie den Schaden reparieren lassen
– einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur, bzw. eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
– den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
– Reparatur Ihres Fahrzeugs, solange die hierfür entstehenden Kosten nicht den Wert des Fahrzeugs um mehr als 30 Prozent übersteigen.
Nach einem Unfall sollten Sie nicht:
– Ihre Unfallschuld eingestehen
– die Abwicklung von Ihnen unbekannten Dritten organisieren lassen, insbesondere nicht von der Versicherung des Gegners
– Ihre Schadensersatzansprüche ungefragt abtreten
– keine Vereinbarungen mit der Versicherung des Gegners z. B. über die Wahl des Gutachters oder der Reparaturwerkstatt treffen
Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden setzen wir uns für Sie und Ihre Ansprüche auf:
– Schmerzensgeld
– Ersatz Ihres Verdienstausfalls
– Ersatz Ihrer Heilbehandlungskosten für privat Versicherte oder wenn die Krankenkasse nicht zahlt
– Ersatz der Kurbehandlungskosten
– Ggf. Umschulungsmaßnahmen
– Orthopädische Hilfsmittel
– Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen
– Haushaltsführungsschaden
Auch bei einem Unfall in einem anderen Land der EU können wir Ihnen bei der Regulierung der Unfallschäden helfen. Gerne können Sie uns vorab alle erforderlichen Daten online mitteilen (die Übermittlung erfolgt über eine sichere SSL-verschlüsselte Verbindung und begründet noch KEIN Mandatsverhältnis) oder Ihren Besuch bei uns mit dem Fragebogen für Anspruchsteller vorbereiten.