Gekündigt? Mietminderung? Was ist zu tun?

Sie haben eine Wohnung gemietet oder sind selbst Eigentümer? Wir vertreten als Rechtsanwälte für Mietrecht in Frankfurt Vermieter und Mieter, aber auch Makler engagiert und kompetent.

Unsere Erfahrung zeigt: Wenn es um das Thema Wohnen geht, wird es emotional und schon kleinere Probleme führen zu großen rechtlichen Auseinandersetzungen mit vielen Konfliktfeldern.
Das Problem dabei: Meistens liegen die Sachverhalte nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Und auch die Urteile sind oft nicht eindeutig.

Zusätzlich ist das Mietrecht ein Rechtsgebiet, das durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bisweilen erheblichen Änderungen ausgesetzt ist. Auch wenn nicht immer ein umfangreiches gerichtliches Verfahren notwendig ist, kann im Mietrecht juristischer Rat durch die Rechtsanwälte für Mietrecht unserer Kanzlei hilfreich sein, um größere zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und sparen Sie sich unnötige hohe Kosten!

Das Spektrum unserer Rechtsanwälte reicht von der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen, Unterstützung im laufenden Mietverhältnis (z. B. bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mieterhöhungen), bei der Erstellung und Prüfung von Betriebs- oder Nebenkostenabrechnungen, der Umgestaltung oder Änderung von Mietverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen, bis zu der Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis bzw. bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche durch Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht in Frankfurt. Lassen Sie sich durch Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht in Frankfurt beraten. 

Schwerpunkte
Ihr Anwalt für Mietrecht

Probleme mit dem Vermieter?

Als Mieter ist Ihnen aufgefallen, dass das Mietobjekt nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird? Nun haben Sie das Recht, bestehende Mängel ordnungsgemäß zu rügen und eventuell einen Teil der Miete als Minderung einzubehalten. Aber Vorsicht: Wird ein zu großer Anteil der Miete ungerechtfertigt nicht gezahlt, kann dies zu Mietrückstand führen, der im Extremfall eine Kündigung zur Folge hat. Fragen Sie daher besser vorher Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht.

Wir unterstützen Sie als Mieter bei

  • der Prüfung von Mietverträgen und Zusatzvereinbarungen
  • der Durchsetzung von Mietminderund
  • der Abwehr von Mieterhöhung
  • Mietmängeln, Mietminderung, Mängelanzeigen
  • der Geltentmachung des Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung der Mietwohnung
  • der Rückerstattung der Mietkaution
  • der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • der Abwehr einer Abmahnung des Vermieters
  • der Ablehnung von Schadenersatzansprüchen
  • der Abweisung von unberechtigten Kündigungen
  • Fragen zu Renovierung / Schönheitsreparaturen

Probleme mit dem Mieter?

Ihr Mieter zahlt seine Miete nicht? Sie möchten wegen Eigenbedarf kündigen? Oder gar die Wohnung schnell und möglichst kostengünstig räumen?

Holen Sie sich kompetente Hilfe bei einem Anwalt für Mietrecht!

Denn was Sie nie unterschätzen dürfen: Im Mietrecht entstehende Konflikten sind besonders brisant, da sie für die Betroffenen von erheblicher Bedeutung sind. Sie greifen Grundbedürfnisse, wie Sicherung des eigenen Wohnraumes, die Sicherung der Existenz und die Erhaltung des Lebensstandards an.

Wir beraten hier gerne zur richtigen Vorgehensweise – vertrauen Sie mir als Anwalt für Mietrecht in Frankfurt, die Sie als Vermieter bei folgenden Themen unterstützt:

  • Außerordentliche Kündigung, fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstand etc.
  • Räumungsklage und Räumungsvergleich
  • Betriebskosten und Betriebskostenabrechnungen, Heizkosten, Kalt- und Warmwasserkosten
  • Mieterhöhung, z. B. aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen
  • Kündigung wegen Eigenbedarfs
  • Befristung von Mietverträgen, Zeitmietverträge
  • Entwurf und Überprüfung von Mietverträgen
  • Entwurf und Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Schadenersatzansprüchen und Mieterhöhungsbegehren

Sie haben Fragen zum Wohnungseigentumsrecht? Auch hier bieten wir kompetente und zuverlässige Spezialberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt an. Denn oft gibt es Probleme mit Wohnungseigentümern, die von der Nichtzahlung der laufenden Wohngelder über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis zu Umbauten an der Wohnung reichen.

Wir vertreten Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter in Fragen bei

  • rechtlich gesicherter Formulierung von Eigentümerbeschlüssen
  • der Auslegung der Teilungserklärung, Vertretung in Beschlussanfechtungsverfahren
  • der Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Wohngeldverfahren / Wohngeldinkasso
  • der Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung von Eigentumswohnungen

Vertrauen Sie sich uns an! Wir als Rechtsanwälte bieten für Sie die bestmögliche Unterstützung mit einer fachlich kompetenten Beratung, die wir Ihnen durch ständige Fortbildung und Weiterbildung gewährleisten. Gerne biete ich als Rechtsanwalt für Mietrecht Ihnen die Möglichkeit der Durchführung eines Mediationsverfahrens mit dem Ziel einer erfolgreichen außergerichtlichen Lösung.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine Erklärung des Vermieters, durch die der Mieter aufgefordert wird, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Die Abmahnung ist für die Unterlassungsklage und der fristlosen Kündigung Voraussetzung. Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt für Mietrecht, wenn Sie der Meinung sind, das die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist.

Betriebskosten

Betriebskosten sind Kosten, die beim Vermieter als Lasten des Grundstücks anfallen und von ihm zu tragen sind. Die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter setzt eine wirksame vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter voraus, wobei die Vereinbarung hinreichend bestimmt und konkret sein muss. Ich prüfe als Ihr Rechtsanwalt Ihren Mietvertrag, um zu viel berechnete Betriebskosten herauszufinden.

Eigenbedarfskündigung

Der Vermieter darf einem Mieter dann wirksam kündigen, wenn er die Räumlichkeiten tatsächlich für sich, seine Familie oder Angehörigen benötigt. Ob Ihnen in einem solchen Fall eventuell eine Abfindung zustehen könnte, kann Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Frankfurt herausfinden.

Erleichterte Kündigung

Ein Mietverhältnis in einem Gebäude mit höchstens 2 Wohnungen, in welchem der Vermieter selbst auch wohnt, kann der Vermieter auch ohne Kündigungsgründe kündigen, wobei sich jedoch die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert.

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst die Rechtsbeziehungen des Grundeigentums. Die Grundeigentümer sind oftmals von staatlichen Baulasten, nachbarrechtlichen Vorschriften, von Grunddienstbarkeiten, von Wegerechten und Wohnungseigentumsgesetzen betroffen, so dass sie weitreichenden Pflichten unterlegen sind. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt zum Thema Immobilienrecht beraten.

Kündigung

Der Mieter kann ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis kündigen. Der Vermieter muss bei einer ordentlichen Kündigung berechtigte Gründe vortragen. Liegt ein wichtiger Grund vor, können beide Seiten das Mietverhältnis ohne Einhaltung von Kündigungsfristen sofort kündigen. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht kann Ihnen sagen, ob der genannte wichtige Grund wichtig genug für eine Kündigung ist.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung für beide Seiten 3 Monate. Die Kündigungsfrist für den Vermieter jedoch verlängert sich nach fünf und nach acht Jahren seit Einzug des Mieters um jeweils drei Monate. Der Mieter ist hier besonders geschützt und kann unabhängig von der Mietdauer immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Lärmbelästigung

Lärmbelästigungen stellen einen Mangel dar und können zur Mietminderung berechtigen. Hierfür müssen Mieter ein Lärmprotokoll anfertigen und den Mangel dem Vermieter anzeigen. Besprechen Sie vor einer Mietminderung den Fall am besten mit mir, Ihrem Anwalt für Mietrecht aus Frankfurt.

Mieterhöhung

Der Vermieter darf frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Die Erhöhung der Miete darf allerdings innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent. Der Mieter muss der Mieterhöhung ggf. durch seinen Rechtanwalt für Mietrecht widersprechen, wenn er damit nicht einverstanden ist. Der Vermieter hat sodann die Möglichkeit auf Zustimmung zu klagen.

Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für künftige Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und dessen Abwicklung, auch Nachforderungen von Betriebskostenabrechnungen. Sie ist begrenzt auf 3 Monatsmieten und kann in 3 Raten entrichtet werden. Sie kann durch Bürgschaft, durch Bargeld oder Einzahlung auf ein Konto des Vermieters gestellt werden. Sollte Ihnen die Mietkaution länger wie zulässig nach Mietende nicht ausgezahlt werden, sollten Sie Ihren Anwalt für Mietrecht in Frankfurt einschalten.

Mietmängel

Ist der Mietgebrauch erheblich beeinträchtigt, sieht das Mietrecht für den Mieter Rechte und für den Vermieter Pflichten vor. Die Gewährleistungsrechte sind wie folgt zusammenzufassen: Mietminderung, Anspruch auf Beseitigung des Mietmangels (Abhilfe), bei Nichtabhilfe das Recht zur Selbstabhilfe und Kostenerstattung, Schadensersatzansprüche oder fristlose Kündigung. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass ein Mietmangel bei Ihnen vorliegt, kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt aus Frankfurt und lassen Sie sich beraten. 

Mietminderung

Hat die Mietsache zur Zeit der Gebrauchsüberlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder entsteht während der Mietzeit ein Mangel, so ist der Mieter berechtigt die Miete angemessen anteilig zu kürzen. Über die Höhe sollten Sie mit den Anwälten Ihrer Kanzlei besprechen.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Wobei der Mieter Räumlichkeiten des Vermieters, zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken nutzt.

Mietverhältnis

Mietverhältnis ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, dass auf Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt (Miete) gerichtet ist.

Mietvertragsgestaltung

Mietverträge enthalten Formularklauseln, welche die gesetzlichen Regelungen modifizieren. In der Praxis werden oft Klauseln verwendet, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und daher unwirksam sind. Es ist daher sinnvoll, sowohl für Mieter als auch für Vermieter vor Eingehung eines Mietvertrages diesen von einem ortsansäßigen Rechtsanwalt in Frankfurt überprüfen zu lassen.

Mietspiegel

Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar. Es wird zwischen dem einfachen, § 558 c BGB, und qualifizierten Mietspiegel, § 558 d BGB, unterschieden. Im Unterschied zum einfachen Mietspiegel sind die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel insoweit höher, als dass der qualifizierte Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen ist. Im mietrechtlichen Prozess kommt daher dem qualifizierten Mietspiegel eine höhere Beweiskraft zu.

Nebenkostenabrechnung

Wenn im Mietvertrag vereinbart worden ist, dass Mieter Nebenkosten zu tragen haben, hat der Vermieter jährlich darüber abzurechnen. Wenn jedoch eine monatliche Nebenkosten-Pauschale vereinbart wurde, sind mit der Zahlung dieses Pauschalbetrages die Nebenkosten abgegolten. Der Vermieter trägt dabei das Risiko, ob die Nebenkosten-Pauschale ausreichend ist oder nicht. Oft sind Nebenkostenabrechnung für den Laien nicht verständlich und nicht selten fehlerhaft. Unsere Kanzlei in Frankfurt überprüft diese gewissenhaft für Sie.

Räumungsklage

Wenn der Mieter nach einer (fristlosen) Kündigung nicht aus der Wohnung auszieht, bleibt dem Vermieter die Räumungsklage als das letzte Mittel, mit welchem er erwirken kann, dass seine Mieter ausziehen müssen. Vorher muss jedoch eine Frist zur Räumung der Wohnung gesetzt werden, welche erfolglos verstreichen muss.

Renovierung

Grundsätzlich ist es die Pflicht des Vermieters den Wohnungszustand zu erhalten. Allerdings kann er bestimmte Schönheitsreparaturen, die durch normale Abnutzung notwendig werden, auf den Mieter übertragen. Was dazu gehört, muss ausdrücklich im Mietvertrag geregelt werden. Auch im Mietvertrag definierte Pflichten müssen nicht immer korrekt sein. Als Anwalt für Mietrecht, prüfe gerne Ihren Mietvertrag für Sie.

Schönheitsreparaturen

§ 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV definiert Schönheitsreparaturen wie folgt: „Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.“ Die Rechtsprechung stellte klar, dass starre Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam sind. Die Durchführung hängt vom Einzelfall ab. Insbesondere sind dabei ausschlaggebend der tatsächliche Zustand des Mietobjektes, die Dauer des Mietverhältnisses und der Umfang der auszuführenden Arbeiten.

Unterlassungsklage

Es handelt sich dabei um eine Klage auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache. Dies stellt eine Alternative zu einer (fristlosen) Kündigung des Vermieters dar.

Untervermietung

Grundsätzlich können Mieter die bewohnten Räumlichkeiten an Dritte untervermieten, wenn dies nicht gerade im Mietvertrag ausgeschlossen wurde. Der Mieter muss vom Vermieter die Genehmigung einholen. Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen einen Untermieter ablehnen. Sollte es Ihnen trotzdem verwehrt werden, setzt Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht aus Frankfurt Ihre Rechte für Sie durch.

Vermieterrecht

Der Vermieter hat das Recht auf Zahlung der Miete nach § 535 Abs. 2 BGB. Ebenso hat er das Recht, die Mieträume im ordnungsgemäßen Zustand zurückzuerhalten. Sollte der Mieter gegen diese Rechte verstoßen, kann sich der Vermieter mit einer Abmahnung und bei großen Pflichtverstößen sogar mit einer fristlosen Kündigung wehren.

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Wichtiger Bestandteil des Wohnungseigentumsrechts sind die Regelungen bezüglich des Miteigentums am Gemeinschaftseigentum des Rechts auf Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft, welche abschließend im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt sind.