Betäubungsmittelstrafrecht
Das Betäubungsmittelstrafrecht wird oft auch als Drogenstrafrecht bezeichnet. Die gesetzlichen Regelungen des Betäubungsmittelstrafrechts befinden sich im Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, und ist ein Teil des Strafrechts. Das BtMG stellt unter anderem den Anbau von Betäubungsmitteln (auch als Drogen bezeichnet), das Herstellen oder das Handeln damit unter Strafe, aber auch die Ein- oder Ausfuhr und das in den Verkehr bringen. Der Konsum von Betäubungsmitteln steht jedoch nicht unter Strafe – außer man begeht andere Straftatbestände unter ihrem Einfluss ( z.B. Straßenverkehrsgefährdung ). Gegen Sie liegt ein solcher Tatbestand vor? Sprechen Sie mit Ihrem Fachanwalt aus unserer Kanzlei in Frankfurt.
Betrugsdelikte
Geht man vom Wortsinn des StGB aus, so ist ein Betrüger, wer fremdes Vermögen schädigt, indem er durch Täuschung des Opfers eine irrtumsbedingte Verfügung über dessen Vermögen veranlasst, um einen eigenen oder fremden Vermögensvorteil herbeizuführen. Beim Betrug ist entscheidend, ob der Betrüger arglistig vorgegangen ist. Betrugsverfahren können wegen der unterschiedlichsten Handlungen eingeleitet werden. Oft ist es Sozialleistungsbetrug, Versicherungsbetrug oder klassische Täuschungshandlungen.
Erpressung
Sie haben eine Anzeige wegen Erpressung erhalten? Eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei, eine Anklage, einen Strafbefehl oder eine Ladung zum gerichtlichen Hauptverhandlungstermin ? Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ihr Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei bietet Ihnen als Mandanten eine fundierte Rechtsberatung bei dem Vorwurf der Erpressung!
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich bei den Delikten nicht vom Strafrecht für Erwachsene. Der Unterschied liegt bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften (z.B. Ausschluss der Öffentlichkeit) und dem Strafmaß. Dabei steht immer der Erziehungsgedanke beim Strafmaß im Vordergrund. Das Ziel der Rechtsanwälte unserer Kanzlei ist immer, bei der Staatsanwaltschaft eine Einstellung zu erreichen, bevor es zu einer Verhandlung kommt. Denn gerade bei Delikten im Jugendstrafrecht kommt es auf umsichtige Verteidigung an, um einem jungen Menschen nicht die Zukunft zu verbauen.
Körperverletzung
Bei vorsätzlicher körperlicher Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person schreiten die Ermittlungsbehörden sofort ein. Oftmals ist die Sachlage jedoch nicht eindeutig, da man auf den ersten Blick nicht erkennen kann, ob es tatsächlich um eine vorsätzliche Körperverletzung oder aber um einen Fall von Notwehr oder Nothilfe handelt. Als Rechtsanwälte für Strafrecht überprüfen wir die Beweislage im Sinne des Mandanten jedoch genau hinsichtlich sogenannter rechtfertigender Umstände – wie z.B. Notwehr, Nothilfe, entschuldigendem Notstand etc.
Nebenklage
Nicht nur ein Täter braucht Strafverteidiger nach Gewalttaten, sondern es ist sinnvoll, dass auch das Opfer sachgerecht durch einen Rechtsanwalt vertreten wird. Opfer von Gewalttaten können in einem Strafprozess als Nebenkläger auftreten und haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (sog. Adhäsionsverfahren). Das kann dem Opfer von Gewalttaten ein aufwendiges und kostenintensives Zivilrechtsverfahren ersparen.
Notwehr
Bei Notwehr wird ein Angriff abgewehrt, der auf einen persönlich gerichtet ist. Bei Nothilfe handelt es sich um die Verteidigung zu Gunsten einer dritten Person. Die Frage, ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, entscheidet in Strafprozessen um Kapitalstrafsachen wie Mord oder Totschlag, aber auch bei einer einfachen oder gefährlichen Körperverletzung, oft über Freispruch oder Verurteilung. Lassen Sie sich von Ihrem kompetenten Anwalt für Strafrecht aus unserer Kanzlei bei der Darlegung der Sachlage helfen und eine Verurteilung abwenden!
Raub
Raub begeht, „wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen“. Raub ist ein Eigentumsdelikt, das dann vorliegt, wenn Diebstahl unter Einsatz von Nötigungsmitteln begangen wird. Die Strafandrohung „nicht unter einem Jahr“ macht Raub zu einem Verbrechen, bei dem immer ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt. Rufen Sie sofort Ihren Fachanwalt für Strafrecht an – Ihr Strafverteidiger aus unserer Kanzlei kümmert sich um Ihre Rechte!
Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht ist immer ein heikles Thema, da es hier sehr schnell zu Vorverurteilungen kommen kann. So werden die Mandanten doppelt unter Druck gesetzt: Durch das Strafrecht sowie durch die Gesellschaft. Im Bereich des Sexualstrafrechts kommt es regelmäßig zu Tatvorwürfen in Bezug auf Kinder- oder Jugendpornografie, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung und Zuhälterei. Aber egal wie der Tatvorwurf lautet, Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt setzt sich für Ihre Rechte ein.
Steuerstrafrecht
Sie haben die Steuerfahndung im Haus? Meistens beginnt die Strafverfolgung mit einer Durchsuchungshandlungen. Bereits hier kann man Fehler machen, denn die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Steuerfahndung) dürfen nicht alles. Nun muss schnell gehandelt werden! Zu Beginn eines Verfahrens stehen der Anfangsverdacht (z.B. der Betriebsprüfung oder der Steuerfahndung) und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Durch eine aktive Kontaktaufnahme durch den Rechtsanwalt zu den Strafverfolgungsbehörden können in vielen Fällen das eingeleitete Strafverfahren abgekürzt und eine öffentliche Verhandlung vermieden werden. In einem gerichtlichen Verfahren ist es wichtig, dass der Strafverteidiger nicht nur über strafrechtliche Kenntnisse, sondern auch über Kenntnisse des Steuerrechts verfügt.
Urkundendelikt
Vom Arbeitszeugnis über Testamente, TÜV-Plakette, Kfz-Kennzeichen bis zum Führerschein – die Bandbreite bei der Urkundenfälschung ist groß. Eine Urkundenfälschung kann jedoch auf unterschiedliche Weise begangen werden. Zu den Tathandlungen gehört das Herstellen einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer echten Urkunde, aber auch der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde. Sie werden in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung beschuldigt? Das sollte Sie nie auf die leichte Schulter nehmen und sich schnellstmöglich einen Strafverteidiger in Frankfurt für dieses Fachgebiet suchen. Unsere Kanzlei in Frankfurt hilft Ihnen sofort!
Verkehrsstrafrecht
Zum Verkehrsstrafrecht gehören alle Vorschriften im Strafrecht, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr stehen. Am häufigsten werden dabei Verhaltensformen strafrechtlich sanktioniert wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Eine Verurteilung in diesem Bereich ist besonders unangenehm, da neben Geld- oder Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, was häufig ein weitreichender Einschnitt in das Berufs- oder Privatleben bedeutet. Nutzen Sie die Erfahrung und Expertise unserer Rechtsanwälte aus Frankfurt.
Vermögensdelikte
Bei Vermögensdelikten handelt es sich um Straftaten, die einen wirtschaftlichen Vermögensschaden nach sich ziehen. Zu den Vermögensdelikten zählen Erpressung, räuberische Erpressung, Betrug, Versicherungsmissbrauch, Kreditbetrug, Untreue, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, aber auch Diebstahl, Unterschlagung und Raub. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt kenne ich bei den äußerst komplexen Verfahren wegen Straftaten gegen das Vermögen alle relevanten Einzelheiten, die den Ausschlag für einen Freispruch oder eine Verurteilung geben können.
Tötungsdelikte
Sie sind beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, bei der ein Mensch (beinahe) getötet wurde? In diesem Fall ist es unabdingbar sofort einen Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt zu beauftragen, da ein Strafverfahren wegen eines Tötungsdeliktes nie alleine zu bewältigen ist. Neben Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung, gehören auch die Themenfelder Schwangerschaftsabbruch, Aussetzung, Raub mit Todesfolge und Brandstiftung mit Todesfolge zu dem Bereich Tötungsdelikte. Vertrauen Sie Ihrem Strafverteidiger aus unserer Kanzlei und seiner Expertise im Strafprozess!