MPU

Radfahrer brauchen keinen Führerschein

… und sind daher auch nicht verpflichtet den so genannten Idiotentest zu machen.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass auch wenn ein Autofahrer, welchem der Führerschein entzogen wurde, sich weigert eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu machen, diesem nicht untersagt werden kann zukünftig mit dem Rad zu fahren.

Allerdings ist als Radfahrer Vorsicht geboten, da der Führerschein auch in Gefahr ist, wenn man auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird.