Abfindung

Was ist eine Abfindung?

Die Abfindung stellt eine außerordentliche Zahlung dar, welche der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlt. Damit soll der Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes und damit verbundenen Verdienstausfällen entschädigt werden.

Eine Abfindung können auch Erwerbstätige, die keine Arbeitnehmer sind, erhalten – insofern sie als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gelten. Dies ist beispielsweise bei Geschäftsführern einer GmbH häufig der Fall.

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gem. § 89b Handelsgesetzbuch wird nicht als Abfindung, sondern als eine Ausgleichszahlung eigener Art bezeichnet.

Haben Arbeitnehmer nach der Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht für Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung.

Die weit verbreitete Annahme, bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers stünde dem Arbeitnehmer eine Abfindungszahlung zu, ist rechtlich schlichtweg falsch. Demnach ist eine Kündigung für den Arbeitgeber nicht zwangsläufig mit der Zahlung einer Abfindung verbunden.

Wann besteht ausnahmsweise ein Anspruch auf eine Abfindung?

Arbeitnehmer können in Ausnahmefällen eine Abfindungszahlung rechtlich beanspruchen. Entsprechende anspruchsbegründenden Regelungen finden sich in Tarifverträgen, Sozialplänen, Einzelarbeitsverträgen oder Geschäftsführerverträgen.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, eine freiwillige vertragliche Vereinbarung über eine Abfindungszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzuschließen. Beispielsweise durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung oder einen Abwicklungsvertrag mit Abfindungsregelung.

Bietet der Arbeitgeber gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung an, entsteht ein Abfindungsanspruch.

Können Sie mittels einer Kündigungsschutzklage die Zahlung einer Abfindung erreichen?

Gekündigten Arbeitnehmern verschafft auch eine Kündigungsschutzklage keinen Abfindungsanspruch. Eine solche Klage hat vielmehr das Ziel, die Kündigung durch gerichtliche Feststellung für ungültig zu erklären. Demnach gilt in einem solchen Fall das Arbeitsverhältnis nicht als beendet, was die Zahlung einer Abfindung hinfällig werden lässt.

Hat eine Kündigungsschutzklage gute Erfolgsaussichten, sind Arbeitgeber meist dazu bereit, ‚freiwillig‘ eine Abfindung auszuzahlen, um das finanzielle Risiko eines verlorenen Prozesses auszuschließen.

Denn: Gewinnt der Arbeitnehmer nach langer Verfahrensdauer vor Gericht, ist der Arbeitgeber zur Zahlung des Lohns für die gesamte Zeit verpflichtet – auch wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Kündigung keine Arbeit verrichtet hat.

Ein Arbeitgeber kann theoretisch auch zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden. Hierfür gelten jedoch folgende Bedingungen:

  • Das Gericht ist der Ansicht, dass die Kündigung ungültig war.
  • Die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten.
  • Anders als die freiwillige Abfindungszahlung, kommt die Verurteilung zu einer solchen jedoch sehr selten vor.

Wann lohnen sich Verhandlungen über eine Abfindung?

Bewilligt der Arbeitnehmer weder aus sozialer Rücksicht noch infolge eines Rechtsanspruchs durch einen Sozialplan eine Abfindung, ‚verkauft‘ der Arbeitnehmer bei den Abfindungsverhandlungen den rechtlichen Bestandsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Je besser der Bestandsschutz, desto höher das Abfindungsangebot.

Soll ein Arbeitnehmer, welcher als Betriebsratsmitglied ein Sonderkündigungsrecht genießt und zusätzlich lange beschäftigt war, aus betrieblichen Gründen gekündigt werden, müssen enorme rechtliche Hindernisse überwunden werden. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird der Arbeitgeber hierbei eine Kündigungsschutzklage verlieren. Demnach wird die Bereitschaft zur Zahlung einer Abfindung entsprechend hoch sein.

Welche Unterstützung bietet ein Rechtsanwalt beim Thema Abfindung?

Wie bereits erwähnt, ist die Höhe der Abfindung abhängig vom rechtlichen Bestandsschutz des betroffenen Arbeitsverhältnisses. Rechtliche Fehleinschätzungen können hier dazu führen, dass Abfindungen zu hoch oder viel zu niedrig bemessen werden. Eine korrekte juristische Beurteilung verhindert ein solches Risiko.

Wird die betriebsbedingte Kündigung nach langer Beschäftigungszeit eines Arbeitnehmers arbeitsrechtlich hieb- und stichfest begründet, wird dieser geneigt sein auch eine geringere Abfindung zu akzeptieren.

Ebenso wird es für einen Arbeitgeber von Vorteil sein, eine höhere Abfindungssumme zu bewilligen, wenn er einen Arbeitnehmer wegen angeblich schlechter Arbeitsergebnisse (‚low performance‘) kündigen will. Da die Kündigung vor Gericht offensichtlich nicht haltbar sein wird, droht ansonsten ein erheblicher finanzieller Verlust als Folge einer Kündgigungsschutzklage.

Die primäre Aufgabe eines bei den Abfindungsverhandlungen beteiligten Anwalts liegt zunächst in der Beurteilung der Wirksamkeit einer ggf. bereits ausgesprochenen Kündigung bzw. der Bemessung der Bestandssicherheit des betroffenen Arbeitsverhältnisses. Somit ermöglicht der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber eine realistische Betrachtung mit angemessenen Zahlen.

Weiterhin ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Lage, die Vollständigkeit und Angemessenheit der Abfindungsvereinbarung zu kontrollieren. Schließlich ist die Abfindung als vereinbarte Zahlung lediglich Teil eines ganzen Abwicklungsvertrags, eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs.

Es gilt der Grundsatz: Wo viele Fehler möglich sind, können auch viele vermieden werden. Eine Sperrzeit sollte umgangen und eine Regelung zum Thema Freistellung und Resturlaub getroffen werden. Zudem sollten ebenfalls alle Fragen hinsichtlich des Arbeitszeugnisses geklärt werden, sodass nachfolgend kein erneuter Streit entfacht.

Insgesamt kann von einem Rechtsanwalt, welcher mit den Abfindungsverhandlungen betraut ist, erwartet werden, dass er Ihnen die Abfindungsdiskussionen und die damit verbunden Belastungen abnimmt. Als objektive Fachperson wird er die Standpunkte gleichzeitig unbefangener vertreten, als es dem Arbeitnehmer selbst möglich wäre. Auch wenn selbstverständlich trotz einer professionellen Verhandlungsführung keine Erfolgsgarantie besteht, kann durch die Konsultation eines Rechtsanwaltes das individuelle Maximum aus der jeweiligen Situation eingeschätzt und eingeholt werden.

Wie hoch ist eine Abfindung in der Regel?

Bei der Bemessung der Abfindungshöhe bedient man sich bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlungen meist der ‚Daumenregel‘. Derer zufolge wird ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als angemessen betrachtet. Wird ein Arbeitnehmer, welcher monatlich zuletzt 3.000 EUR (brutto) verdient hat, nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt, so würde sich die Abfindung ungefähr zwischen 15.000 EUR und 30.000 EUR befinden.

Doch kommt es bei der Abfindungsverhandlung auch auf die Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers, die Lage der Verhandlungssituation sowie das allgemeine Verhandlungsgeschick an. So kann es passieren, dass der Abfindungsbetrag sowohl weit höher als auch weit niedriger ausfallen kann. Während große Unternehmen ohne große Diskussion bereit sind, ein volles Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung auszuzahlen, finden sich in der Baubranche häufig nur Angebote von 25 Prozent pro Beschäftigungsjahr.

Wann gelten Unterschiede bei der Abfindung als unzulässige Diskriminierung?

Erhält ein Arbeitnehmer eine niedrigere Abfindung als besser gestellte Kollegen, entsteht schnell die Frage, ob diese Schlechterstellung erlaubt ist. Eine rechtlich unzulässige Diskriminierung liegt jedoch nur dann vor, wenn die Begründung z.B. auf eine Behinderung, das Geschlecht oder das Alter zurückzuführen ist. Hierzu wurden in den vergangenen Jahren viele Prozesse geführt.

Werden Sozialabgaben und Steuern von der Abfindung abgezogen?

Eine Abfindung gilt nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Gemäß § 14 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) gelten alle einmaligen oder laufenden Einnahmen aus einer Beschäftigung als Arbeitsentgelt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht und in welcher Form oder Beziehung sie geleistet wurden. Gleichgültig ist ebenfalls, ob die Einnahmen direkt aus der Beschäftigung oder lediglich im Zusammenhang mit dieser erzielt wurden.

Da die Abfindung nicht der Zeit des beendeten Beschäftigungsverhältnisses zugeordnet werden kann und als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gilt, ist die Abfindungszahlung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kein Arbeitsentgelt.

Daher werden von einer Abfindung keine Sozialabgaben wie Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosengeldversicherung abgezogen.

Allerdings unterliegt sie den der Besteuerung gemäß der Regeln des Lohnsteuerabzugs.

Mindert eine Abfindung den Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Allgemein entstehen bei einer Abfindung keine Nachteile für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: Wurde mit dem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag oder ein Abwicklungsvertrag geschlossen, besteht das Risiko einer zwölfwöchigen Sperrzeit. Begründung hierfür ist, dass das Arbeitsverhältnis dann freiwillig gelöst und die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt wurde.

Auch die Zustimmung zur Verkürzung der Kündigungsfrist kann für den Arbeitnehmer nachteilige Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ist der Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, dass die Arbeitslosigkeit früher eingetreten ist als gesetzlich vorgesehen, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld eventuell für eine gewisse Zeit.

Was muss bei einem Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung beachtet werden?

Eine Abfindung kann nicht nur nach Ausspruch einer Kündigung, sondern auch bei der Verhandlung eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags ausgehandelt werden.

Grundsätzlich sollte auf eine korrekte juristische Beurteilung des Bestandsschutzes des jeweiligen Arbeitsverhältnisses geachtet werden. Ebenfalls gilt es, Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld zu bedenken.

Wann ist üblicherweise ein Abfindungsanspruch fällig?

Da der Arbeitgeber lange Kündigungsfristen beachten muss, finden Abfindungsvereinbarungen oft bereits viele Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses statt. Wird im Rahmen dessen keine zeitliche Vorverlagerung der Fälligkeit der Zahlung einer Abfindung festgelegt, kann der Abfindungsanspruch gefährdet sein: Sollte der Arbeitnehmer während der Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses sterben, ist ein Anspruch auf Abfindung erst gar nicht entstanden – was auch die Zahlung hinfällig macht.

Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, als Erben eines wie im geschuldeten Umstand verstorbenen Arbeitnehmers die Abfindung einklagten. Die Klage blieb ohne Erfolg. (BAG, Urteil vom 10.05.207 – 2 AZR 45/06)