Bußgeldbescheid

Einspruch gegen Bußgeldbescheid per E-Mail

Nach einer Entscheidung des LG Münster kann im Verkehrsrecht gegen eine Bußgeldbescheid per E-Mail nur formwirksam ein Einspruch eingelegt werden, wenn die E-Mail mit einer qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.

Auch wenn die (obergerichtliche) Rechtsprechung dies (noch) ablehnt, da sie der Meinung ist, dass ein Rechtsmittel nur dann auf elektronischem Weg eingelegt werden kann, wenn die Einreichung von elektronischen Dokumenten durch eine Verordnung geregelt ist, zeigt auch diese Entscheidung, dass bei einem beabsichtigten Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid besser ein im Verkehrsrecht versierter Rechtsanwalt beauftragt werden sollte, um nicht bereits an solch formalen Hürden zu scheitern.