Gewährleistung

Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

Der BGH hatte jetzt die Frage zu klären, ob dies auch für so genannte branchenfremde gewerbliche Verkäufer –also keine reinen Autohändler- gilt. In dem zu entscheidenden Fall hatte eine GmbH einen Firmenwagen an einen Privatmann verkauft, welcher so dann Mängel aufwies.

Für den BGH besteht auch in diesem Fall die gesetzliche Vermutung, dass branchenfremden Geschäften sogenannte Unternehmergeschäfte sind, so dass ein Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich ist.

Das Urteil wird die Möglichkeiten von Freiberuflern und Gewerbetreibenden ihre geschäftlich genutzten Fahrzeuge zu verkaufen, erheblich erschweren.