Güterrecht

Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Es bestimmt, wie Vermögen und Schulden während der Ehe und im Falle einer Scheidung behandelt werden. Standardmäßig gilt in Deutschland der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern die Eheleute nicht durch einen Ehevertrag eine andere Regelung treffen.

Zugewinngemeinschaft: Bei diesem gesetzlichen Güterstand bleibt das Vermögen, das jeder Partner in die Ehe einbringt oder während der Ehe erwirbt, persönlich. Im Falle einer Scheidung wird jedoch der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn – das heißt der Anstieg des Vermögens abzüglich der Schulden – unter den Partnern aufgeteilt.

Gütertrennung: Durch einen Ehevertrag können die Partner Gütertrennung vereinbaren. Hierbei bleibt jegliches Vermögen, auch das in der Ehe erworbene, strikt getrennt. Im Scheidungsfall findet kein automatischer Ausgleich statt.

Gütergemeinschaft: Eine weitere Option, die per Ehevertrag vereinbart werden kann, ist die Gütergemeinschaft. Hierbei wird das gesamte Vermögen beider Partner zu Beginn der Ehe sowie das während der Ehe erworbene Vermögen gemeinschaftliches Vermögen. Bei einer Scheidung wird dieses gemeinschaftliche Vermögen geteilt.

Das Güterrecht kann bei einer Scheidung zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen. Um Ihre Rechte und Interessen zu schützen und einen auf Ihre individuelle Situation zugeschnittenen Ehevertrag zu gestalten, ist es empfehlenswert, die Unterstützung eines qualifizierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie nicht nur über die güterrechtlichen Möglichkeiten beraten, sondern auch bei der Ausgestaltung und Umsetzung eines Ehevertrags unterstützen.