Kennzeichen
Bußgeld für fehlenden Bindestrich im KFZ-Kennzeichen?
Vereinzelten Meldungen nach, soll der fehlende Bindestrich auf den von den deutschen Behörden ausgegebenen EU-Kennzeichen im Ausland für Verwirrung gesorgt haben, da dieser in einigen Zulassungsbescheinigungen noch abgedruckt ist und damit Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung nicht übereinstimmen. Angeblich soll aufgrund dieser Diskrepanz zwischen Kennzeichen und Zulassung es im Ausland zu Bußgeldforderungen gekommen sein. Was natürlich –mit Verlaub- völliger Quatsch ist, da die ordnungsgemäße Zulassung an einem fehlenden Bindestrich auf dem Kennzeichen nichts ändert.
Sollte es tatsächlich zu Problemen im Ausland kommen, kann den betroffenen nur geraten werden, das geforderte Bußgeld nicht zu begleichen, sondern auf die Möglichkeit der Vollstreckung von ausländischen Bußgeldern im Inland zu verweisen. Gegen die dann zu erwartende Zahlungsaufforderung sollte sich unverzüglich mit anwaltlicher Hilfe gewendet werden.
Wer das Risiko nicht eingehen möchte, kann jederzeit eine Änderung der Zulassungsbescheinigung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten in Höhe von 10,20 € verbunden. Wobei einige Bundesländer gegenüber dem ADAC bestätigt haben sollen, dass die Änderung kostenfrei durchgeführt wird. Im Zweifel sollte also vor der beantragten Änderung mit der Zulassungsstelle abgeklärt werden, ob diese eine gebühr für die Änderung erhebt.
Seit 01.07.2012 gibt es die Wechselkennzeichen
Still und leise wurden am 01.07.2012 Kfz-Haltern gestattet zwei Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild zu fahren – abwechselnd versteht sich. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen, wovon der kleinere fest am Fahrzeug verbleibt und der größere umgesteckt werden kann. Ein Wechsel ist allerdings nur innerhalb der gleichen Fahrzeugklasse möglich, so können z.B. zwei PKWs oder zwei Motorräder mit nur einem Kennzeichen gefahren werden. Auch der Wechsel zwischen einem PKW und einem Wohnmobil ist möglich. Nicht jedoch z.B. zwischen einem PKW und einem Motorrad.