Kinderbetreuung

Ist ein Kind krank, bleiben Vater oder (meistens) die Mutter oft zu Hause: Jedes Elternteil hat für die Betreuung einen Anspruch auf zehn freie Arbeitstage im Jahr.

Das Arbeitsrecht ist in dieser Frage nicht eindeutig geregelt. Eltern kranker Kinder dürfen nur dann zu Hause bleiben, ohne Urlaub zu nehmen, wenn keine andere im Haushalt lebende Person, etwa die Oma, die Betreuung übernehmen kann und das Kind nicht älter ist als zwölf Jahre. Jedes Elternteil hat für die Betreuung kranker Kinder einen Anspruch auf zehn freie Arbeitstage im Jahr. Alleinerziehende können bis zu 20 Tage pro Kind freinehmen. Bei mehr als zwei Kindern ist der Gesamtanspruch auf 25 beziehungsweise 50 Tage für Alleinerziehende begrenzt.

Laut der gängigen Rechtsprechung werden höchstens fünf Tage bezahlt, die meisten Tarif- und Arbeitsverträge schließen eine Lohnfortzahlung in solchen Fällen ganz aus.

Eltern können für die Zeit, in der sie ihr Kind zu Hause betreuen, jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen Krankentagegeld erhalten und zwar in Höhe von 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoverdienstes. Voraussetzung: Ein Attest vom Arzt, welches besagt, dass das Kind betreut werden muss.

Bei Masern, Mumps, Scharlach oder Windpocken ist die Sache klar: Laut Infektionsschutzgesetz müssen Kinder, die daran erkrankt sind, zu Hause bleiben. Bei drückendem Bauch oder laufender Nase hingegen müssen die Eltern in Absprache mit dem Kinderarzt entscheiden, was zu tun ist. Je mehr Kinder man hat, desto geübter ist man ja: Pro Kindergartenkind sprechen Ärzte nämlich von bis zu zwölf jährlichen Infekten.

Aber auch die Erzieherinnen haben ein Wort mitzureden. Sie können jederzeit verlangen, dass ein krankes Kind aus ihrer Einrichtung abgeholt wird. Generell gilt: Eine einfache Erkältung ist kein Problem. Kinder mit Fieber oder mit länger als einen Tag lang anhaltendem Durchfall oder Erbrechen hingegen gehören ins Bett.

Wenn ein Kind krank im Bett liegt, dann sitzt neben dem Bett immer noch meistens: die Mutter. Nach einer Auswertung der Kinderkrankengeld-Anträge der gesetzlichen Krankenkasse DAK hat sich der Anteil der Väter, die ihre kranken Kinder hüten, in den vergangenen Jahren leicht erhöht: von sieben Prozent im Jahr 2005 auf 8,5 Prozent 2007.

In Großstädten kümmern sich mittlerweile verschiedene Betreuungsdienste um kranke Kinder. Beim Münchner Verein »Zu Hause gesund werden« arbeiten etwa 60 ehrenamtliche Helferinnen, die für bis zu acht Stunden täglich nach Hause kommen, wenn die Eltern keine Zeit haben. Eine Stunde kostet 5,20 Euro.

Der Bedarf sei „enorm gestiegen“, sagt die Leiterin Hildegard Ballmann – zurzeit erreichen sie etwa 30 Anfragen pro Tag. Ähnliches ist es beim „Notmütterdienst“ in Hamburg, Berlin und Frankfurt.

Angeboten werden Hausbesuche, wenn Alleinerziehende oder beide Eltern krank sind; die Mitarbeiterinnen betreuen aber auch Kinder, sofern ein ärztliches Attest vorliegt. Das kostet 12,50 Euro pro Stunde.

Professor Rainer Wieland, Experte für Arbeits- und Organisationspsychologie an der Universität Wuppertal: „Ohne eine familienfreundliche Unternehmenskultur geht gar nichts: Nicht nur vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sollten Unternehmen dafür sorgen, dass es nicht nur eine Last ist, Kinder zu haben. Bei Führungskräften gehen die Mitarbeiter davon aus, dass sie entweder einen Partner haben, der zu Hause bleibt – oder entsprechendes Hauspersonal.“