Nachehelicher Unterhalt
Der nacheheliche Unterhalt ist ein wichtiger Aspekt des Scheidungsrechts und dient dazu, finanzielle Nachteile auszugleichen, die einem der geschiedenen Ehepartner durch die Ehe entstanden sind. Das Gesetz sieht vor, dass nach der Scheidung unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Unterhalt besteht, um eine faire Versorgung des wirtschaftlich schwächeren Teils zu gewährleisten.
Grundlagen des nachehelichen Unterhalts:
- Unterhaltsgründe: Mögliche Gründe für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt können Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit oder auch die Dauer der Ehe sein.
- Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit: Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hängt von der Bedürftigkeit des empfangenden Ehepartners und der Leistungsfähigkeit des zahlenden Ehepartners ab.
- Lebensstandard: Der während der Ehe erworbene Lebensstandard ist ein weiterer Maßstab für die Bestimmung des Unterhalts.
- Befristung: Der nacheheliche Unterhalt kann zeitlich befristet sein, insbesondere wenn davon ausgegangen wird, dass der empfangende Ehepartner sich nach einer Übergangszeit selbst versorgen kann.
- Modifikation und Anpassung: Unterhaltsansprüche können im Laufe der Zeit modifiziert oder angepasst werden, falls sich die Lebensverhältnisse eines der Ehepartner wesentlich ändern.
Rechtliche Durchsetzung:
- Vereinbarungen: Die Ehepartner können den Unterhalt einvernehmlich regeln, entweder durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag.
- Gerichtliche Entscheidung: Bei Uneinigkeit entscheidet das Familiengericht über den Unterhalt auf Basis des Einkommens, der Bedürfnisse und der sonstigen Umstände der Ehepartner.
Wegen der finanziellen Tragweite und rechtlichen Komplexität des nachehelichen Unterhalts ist es essenziell, sich fachkundigen Rat zu holen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann nicht nur die Höhe des Unterhaltsanspruchs ermitteln und bei der Durchsetzung des Anspruchs assistieren, sondern auch dabei helfen, die langfristigen finanziellen Interessen nach der Scheidung zu sichern.