Patientenverfügung
In Deutschland ist die Patientenverfügung ein wesentliches Dokument, das einer Person ermöglicht, ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung und Pflege festzulegen, für den Fall, dass sie selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Das Betreuungsrecht regelt die Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung.
Elemente einer Patientenverfügung:
- Behandlungswünsche: Hier legt der Verfasser konkret fest, welche medizinischen Maßnahmen erlaubt oder abgelehnt werden, insbesondere in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen.
- Persönliche Wertvorstellungen: Die Verfügung kann auch allgemeine Aussagen zu den persönlichen Wertvorstellungen und dem gewünschten Umgang mit Krankheit und Sterben enthalten.
- Bestimmung einer Vertrauensperson: In der Patientenverfügung kann eine Vertrauensperson benannt werden, die als Bevollmächtigter oder Betreuer die Wünsche des Verfassers gegenüber Ärzten und Pflegepersonal vertreten soll.
- Gültigkeit und Aktualität: Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben sein. Regelmäßige Aktualisierungen erhöhen die Aussagekraft und tragen dazu bei, dass die Verfügung den aktuellen Willen des Verfassers widerspiegelt.
Bedeutung der rechtlichen Beratung:
- Individuelle Beratung: Ein Rechtsanwalt kann individuell beraten, um sicherzustellen, dass die Verfügung rechtlichen Anforderungen entspricht und keine Interpretationsspielräume offenlässt.
- Integration in die Vorsorgeplanung: Die Patientenverfügung sollte idealerweise in eine umfassende Vorsorgeplanung eingebettet sein, die auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung umfassen kann.
- Berücksichtigung von Grenzfällen: Ein Anwalt kann helfen, auch für komplexe medizinische Entscheidungen und Grenzfälle die persönlichen Wünsche klar zu formulieren.
Aufgrund der Tragweite der in einer Patientenverfügung getroffenen Festlegungen ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Anwalt unterstützen zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, eine Patientenverfügung zu erstellen, die den Willen des Verfassers eindeutig und rechtssicher zum Ausdruck bringt.