PoliScan Speed
PoliScan Speed bröckelt
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen bröckelt das für das unangreifbar gehaltene PoliScan Speed Messverfahren, da das Gericht entschieden hat, dass es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Das Gericht kam zu dieser Entscheidung, da sich die Herstellerfirma und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt weiterhin weigern den Zugang zu den relevanten Daten zu der Messwertbildung und der Funktionsweise des Messsystems herauszugeben, so dass dies nicht überprüft werden kann.
Auch wenn das Urteil rechtskräftig wurde bleibt abzuwarten wie andere Gerichte in der Bundesrepublik damit umgehen und ob sich dadurch tatsächlich eine bundesweite Änderung der Rechtsprechung herbeiführen lässt. Ein Versuch sollte es in jedem Fall wehrt sein.
Poliscan Speed nicht fehlerfrei
Erst im Dezember 2011 wurde wieder ein Verfahren gegen einen Autofahrer eingestellt, nach dem dieser mit einem Poliscan Speed Laser Messgerät geblitzt wurde.
Nach Begutachtung der Messung durch einen Sachverständigen kam dieser zu dem Ergebnis, dass die vom Hersteller vorgegebene Höhe der Auswertrahmen nicht eingehalten, sondern teilweise deutlich überschritten wurde, woraufhin das Verfahren durch das Gericht eingestellt wurde.
Daher sollten auch bei dem vermeintlich neuen „super Messgerät“ Poliscan Speed Bußgeldbescheide immer einer Prüfung unterzogen werden.