Scheidung

Die Scheidung ist ein rechtlich geregeltes Verfahren, das die formelle Auflösung einer Ehe durch ein Familiengericht vorsieht. Die Voraussetzungen und der Ablauf einer Scheidung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Familiengerichtsgesetz (FamFG) geregelt und sollen gewährleisten, dass die Beendigung der ehelichen Gemeinschaft in gerechter und geordneter Weise erfolgt.

Grundlagen einer Scheidung in Deutschland:

  1. Zerrüttungsprinzip: Eine Scheidung wird ausgesprochen, wenn die Ehe zerrüttet ist, das heißt, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehepartner sie wiederherstellen.
  1. Trennungsjahr: In der Regel müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Dies soll den Partnern die Möglichkeit geben, sich über die Scheidung klar zu werden.
  1. Einreichung des Scheidungsantrags: Die Scheidung wird durch Einreichung eines Antrags bei dem für einen der Ehepartner zuständigen Familiengericht eingeleitet. Dies muss durch einen Rechtsanwalt geschehen.
  1. Versorgungsausgleich: Im Scheidungsverfahren wird auch der Versorgungsausgleich durchgeführt, das heißt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
  1. Scheidungsfolgen: Neben der Scheidung selbst müssen auch die Scheidungsfolgen geregelt werden, dazu gehören Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausratsteilung und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.
  1. Einvernehmliche Scheidung: Wenn beide Ehepartner sich über die Scheidung und alle Scheidungsfolgen einig sind, kann das Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.

Eine Scheidung kann vielschichtige rechtliche, finanzielle und emotionale Konsequenzen haben. Deshalb ist es ratsam, die Beratung eines spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann nicht nur den Scheidungsantrag vorbereiten und einreichen, sondern auch bei der Regelung der Scheidungsfolgen unterstützen und darauf achten, dass die Rechte und Interessen seiner Mandanten gewahrt bleiben.