Sperrfrist

Sperrfristverkürzung

Ihnen wurde der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung wurde durch den Richter festgesetzt? Selbst nach einem solchen Urteil ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Gem. § 68a StGB kann eine Sperrfrist auch vor Ablauf aufgehoben werden. Eine Sperrfristverkürzung zur vorzeitigen Widerbeantragung ist sehr oft möglich.

Die richtigen Argumenten, in denen das Gericht erkennen kann, dass Sie sich mit dem Ihnen vorgeworfenen auseinandergesetzt haben, kann zu einer Verkürzung der Sperrfrist von in der Regel zwei bis drei Monaten führen. So führt z.B. die Teilnahme an psychologischen Seminaren bei den Gerichten fast regelmäßig zu Pluspunkten. Dies gilt auch nach einem Führerscheinentzug bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr.

In Fällen, in denen eine MPU nicht vermeidbar ist, können solche Seminare als Vorbereitung dienen und ggf. eine frühzeitigere MPU erreicht werden. Die Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung sind zwar in Deutschland einheitlich, jedoch unterscheiden sich die Vorgehensweisen von Bundesland zu Bundesland. Sie sollten daher möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Führerscheinentzug – Sperrzeitkverkürzung

Wurde durch Urteil oder Strafbefehl der Führerschein entzogen und eine so genannte Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ausgesprochen, so kann diese Frist nachträglich verkürzt werden.

Dies ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Von der ausgesprochenen Frist müssen mindestens drei Monate verstrichen sein. Allerdings wird hierbei die Zeit, in der Ihnen vor Urteilsverkündung bzw. Zustellung des Strafbefehls die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen war nicht angerechnet.
  • Es muss Ihnen der Nachweis gelingen, dass Sie jetzt – im Gegensatz zur damaligen Tat – geeignet sind ein Fahrzeug zu führen. Dies ist nur durch neue Tatsachen möglich, mit welchen Sie das Gericht überzeugen können. Geeignete neue Tatsachen können z. B. der Besuch von Nachschulungen z.B. beim TÜV oder anderen vergleichbaren Organisationen, sein. Aus der Bestätigung einer solchen Nachschulung sollte sich ergeben, dass zu erwarten ist, dass Sie zukünftig mit gesteigertem Verantwortungsbewusstsein am Straßenverkehr teilnehmen werden.
  • Abhängig vom Gericht ist es unter Umständen ebenfalls erforderlich, dass der Führerschein dringend aus beruflichen oder privaten Gründen benötigt wird. Sie sollten bevor Sie sich zu einer, oft recht teuren, Nachschulung anmelden in Erfahrung bringen
  • ob das Gericht in Ihrem Fall einer Sperrfristverkürzung zustimmen würde • ob die Führerscheinstelle ohne weitere Auflagen eine Fahrerlaubnis erteilen wird.

Erst wenn diese beiden Voraussetzungen positiv sind, sollten Sie eine medizinisch-​psychologische Untersuchung (MPU) und einen Nachschulungskurs besuchen.

Bei drohendem oder bereits gegen Sie ausgesprochenen Fahrverbot macht es daher immer Sinn einen im Verkehrsrecht versierten Fachanwalt für Strafrecht zu den bestehenden Möglichkeiten zu befragen.

Höhere Geldstrafe kann Fahrverbot entfallen lassen

Es ist zwar nicht neu, dass unter gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße ein ansonsten fälliges Fahrverbot entfallen kann. Allerdings hat das OLG Bamberg ein für Bayern neues Szenario gelten lassen.

In dem jetzt entschiedenen Verfahren kamen die Richter in Bamberg zu dem Entschluss, dass es für den Entfall des Fahrverbots bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße ausreichend ist, dass der Betroffene nachweist, dass ihm im Falle des Fahrverbots die Kündigung droht, in dem er ein entsprechendes Schreiben seines Arbeitgebers vorlegt.

Bisher bekam man in vergleichbaren Fällen immer zu hören, dann muss man sich eben einen Fahrer suchen müsse, der einen in der Zeit des Fahrverbots mobil hält.