Unfall

Unfall ohne Fahrerlaubnis

Auch wer ohne gültigen Führerschein, da dieser z.B. gerade entzogen ist, mit dem Auto fährt und dabei in einen Unfall gerät, haftet nicht automatisch für den gesamten Schaden. Entscheidend ist, ob der Fahrer im Zeitpunkt des Unfalls fahrtüchtig gewesen ist.

Einkaufswagen sind keine Verkehrsteilnehmer

Daher ist es auch kein Verkehrsunfall, wenn ein Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz ins Rollen kommt und ein Fahrzeug beschädigt. Wie das Landgericht Düsseldorf jüngst entschieden hat, begeht der Einkaufswagennutzer in diesem Fall auch keine Fahrerflucht, wenn er den Ort des Geschehens verlässt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten. Es ist daher nicht strafbar, sich einfach vom Unfallort zu entfernen. Rücksichtslos ist es dennoch und darüber hinaus auch gänzlich unnötig, da die private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.