Warnweste Pflicht

Mitführen von Warnwesten seit Juli 2014 Pflicht in Deutschland

Seit dem 1. Juli 2014 muss auch in Deutschland in Kraftfahrzeugen eine Warnweste mitgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung eine Warnweste „an Bord“ zu haben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Regelbußgeld i.H.v. 15 € geahndet werden. Das Kuriose hieran ist, dass das Tragen der Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalls keine Pflicht ist, sie muss nur mitgeführt werden.