Wildunfall

Macht ein Autofahrer gegenüber seiner Vollkaskoversicherung dir Regulierung eines Wildunfalls geltend, ohne jedoch den Schadenshergang beweisen zu können, muss die Vollkaskoversicherung zahlen. Nach einem Urteil des OLG Hamm muss die Versicherung nachweisen, dass es kein Wildunfall war. Etwas anderes gilt bei der Regulierung durch die Teilkaskoversicherung, hier muss der Fahrer den Schadenshergang beweisen. Gelingt ihm das nicht, zahlt die Teilkaskoversicherung den behaupteten Wildschaden nicht.