Winterreifenpflicht

Mit Sommerreifen im Winter drohen im Ausland erhebliche Bußgelder

Nachdem es nun doch noch Winter wird, drohen erhebliche Bußgelder wenn trotz winterlicher Straßenverhältnissen noch mit Sommerreifen gefahren wird. In Deutschland droht ein Bußgeld in Höhe von 80 € und ein Punkt in Flensburg.

In anderen europäischen Ländern drohen jedoch deutlich höhere Bußgelder.

  • In Österreich müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen montiert sein. Das Bußgeld kann im Zweifel bis zu 5.000 € betragen. Situationsbedingt können Schneeketten angeordnet werden, die dann mindestens an den angetriebenen Rädern montiert sein müssen.
  • In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Es drohen jedoch auch erhebliche Bußgelder, wenn Fahrzeuge mit ungeeigneter Bereifung auf verschneiten Straßen den Verkehr behindern. Situationsbedingt können Schneeketten angeordnet werden, die dann mindestens an den angetriebenen Rädern montiert sein müssen.
  • In Tschechien werden bis zu 92 € fällig, wenn gegen die bis zum 31. März bestehende allgemeine Winterreifenpflicht verstoßen wird.
  • Frankreich schreibt die Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vor. Ein Verstoß hier gegen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 135 € geahndet. Ebenfalls situationsbedingt können Schneeketten angeordnet werden.
  • In Italien gibt es, mit Ausnahme von Südtirol, hier gilt auf der Brennerautobahn (A22) und in Bozen eine generelle Winterreifenpflicht bis zum 15. April, keine einheitlichen Regelungen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt in ganz Südtirol Winterreifenpflicht. Ansonsten entscheiden die örtlich lokalen Behörden. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 338 € geahndet. Situationsbedingt können Schneeketten angeordnet werden.