Mobbing
Mobbing – Was ist das ?
Mit dem Begriff Mobbing, der aus dem amerikanischen Sprachraum stammt, wird versucht eine letztlich (leider) bekannte Situation am Arbeitsplatz zu erfassen, um diese arbeitsrechtlich in den Griff zu bekommen. Es geht um den Krieg am Arbeitsplatz und damit um die vielfältigen, meist subtilen Methoden, mit denen der Betroffene aus den unterschiedlichsten Gründen von Kollegen oder Vorgesetzten „fertiggemacht“ wird/werden soll.
Unter den Begriff Mobbing fällt dabei eine erhebliche Bandbreite, angefangenen bei der offenen und ehrlichen Kritik über versteckte Beanstandungen, Scherze, Anspielungen, die Verweigerung selbstverständlicher Hilfe bis zur Nichtbeachtung der üblichen Höflichkeitsformeln.
Wobei Mobbing kein fester Rechtsbegriff ist. Das LAG Thüringen hat die folgende Definition entwickelt:
„Mobbing = fortgesetzte aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen.“
So kann auch systematischer Psychoterror einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und in die Gesundheit eines Arbeitnehmers darstellen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht seiner Beschäftigten zu schützen, dies auch vor Belästigungen durch Dritte wie z.B. Arbeitskollegen.
Welche Rechte habe ich ?
Sollten Sie ein Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sein, können Sie dagegen in unterschiedlicher Weise vorgehen:
- Zum einen können Sie sich, soweit vorhanden, beim Betriebsrat beschweren.
- Weiterhin können Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber wenden, der aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten ist, Sie vor Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen. Die Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel gegen über dem mobbenden Arbeitnehmer sind neben der Rüge oder Ermahnung die Abmahnung oder Versetzung und als ultima ratio die Kündigung.
- Sie können auch den mobbenden Kollegen persönlich vor dem Arbeitsgericht auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wobei Ansprüche auf Schadensersatz sowohl gegen den Arbeitgeber, wie auch gegen den mobbenden Arbeitnehmer möglich sind.
- Einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben Sie, wenn Sie aufgrund des Mobbings erkranken, aber auch ohne selber zu erkranken, kann aufgrund einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Anspruch bestehen.
Für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Mobbing, ist es sehr wichtig, dass die aufgetretenen Vorfälle möglichst genau beschrieben und möglichst unter Beweis gestellt werden können. Es ist daher ratsam ein sogenanntes „Mobbingtagebuch“ zu führen und mögliche Beweise zu sichern, auch wenn Sie derzeit vielleicht noch nicht eine gerichtliche Auseinandersetzung planen. Welches die effektivste Vorgehensweise ist, muss jeweils am konkreten Fall entschieden werden.
Bei Problemen mit Mobbing am Arbeitsplatz können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden.